Die Finanzkrise ist kein Ergebnis einer Naturkatastrophe, wie uns häufig vorgegaukelt wird. Außerdem unterstellt der Begriff Krise , dass es sich um ein vorübergehendes Ereignis handelt, das durch Krisenmanagement beherrschbar ist. So wird davon abgelenkt, dass Organisationen, Institutionen, Einzelpersonen und Gruppen als übliche Bankengeschäfte getarnt hemmungslos ihre eigenen Interessen verfolgt haben. Mit krimineller Energie haben sie große Mengen Geld bewegt und in Netzwerken, die der Organisierten Kriminalität vergleichbar sind, dubiose Geschäfte getätigt. Doch die strafrechtliche…mehr
Die Finanzkrise ist kein Ergebnis einer Naturkatastrophe, wie uns häufig vorgegaukelt wird. Außerdem unterstellt der Begriff Krise , dass es sich um ein vorübergehendes Ereignis handelt, das durch Krisenmanagement beherrschbar ist. So wird davon abgelenkt, dass Organisationen, Institutionen, Einzelpersonen und Gruppen als übliche Bankengeschäfte getarnt hemmungslos ihre eigenen Interessen verfolgt haben. Mit krimineller Energie haben sie große Mengen Geld bewegt und in Netzwerken, die der Organisierten Kriminalität vergleichbar sind, dubiose Geschäfte getätigt. Doch die strafrechtliche Aufarbeitung des Geschehens hat bisher nicht stattgefunden. Wolfgang Hetzer fragt nach den Gründen und untersucht, welche Straftatbestände greifen könnten. Für ihn ist es höchste Zeit, dass das traditionell gegen die Unterschicht eingesetzte Strafrecht auch endlich gegen die Oberschicht angewendet wird.
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Autorenporträt
Wolfgang Hetzer, promovierter Jurist, war bis 2012 als Abteilungsleiter im Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) für die Aufklärung von Korruption zuständig. Zuvor war er im Bundeskanzleramt mit der Aufsicht über den BND betraut, unter anderem in den Bereichen organisierte Kriminalität und internationale Geldwäsche.
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