Die Erbringung von Finanzdienstleistungen unterliegt sowohl finanzmarktspezifischem Regulierungsrecht als auch der Anwendung des Kartellrechts. Nach der herkömmlichen Konzeption der beiden Rechtsgebiete soll das Regulierungsrecht den Rahmen zur Verhinderung oder Beseitigung von strukturellem Marktversagen setzen, während das Kartellrecht als Antwort auf das Fehlverhalten individueller Marktteilnehmer dient. Dennoch beeinflussen die beiden Materien sich gegenseitig. Aus Überschneidungen im Anwendungsbereich im Einzelfall können Zielkonflikte resultieren. Gegenstand der Arbeit ist daher die Ermittlung und Bewertung dieser Interdependenzen zwischen Finanzmarktregulierung und Kartellrecht. Daran anschließend werden Vorschläge für eine klarere Aufgaben- und Kompetenzverteilung sowie verbesserte Kooperationsmechanismen zwischen Kartellbehörden und Gesetzgeber ermittelt und bewertet.