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Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 2,0, Fachhochschule Koblenz - Standort RheinAhrCampus Remagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarkts (Finanzmarktstabilisierungsgesetz) vom 17.10.2008 hat die Bundesregierung unterschiedliche Instrumentarien entwickelt, um eine schnelle Stabilisierung auf dem konjunkturell labilen und misstrauisch beäugten Finanzmarkt voranzutreiben. Ein Lösungsansatz findet sich seit dem 01.11.2008 in der befristeten Änderung des 19 Abs. 2 Insolvenzordnung…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Allgemeines, Note: 2,0, Fachhochschule Koblenz - Standort RheinAhrCampus Remagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarkts (Finanzmarktstabilisierungsgesetz) vom 17.10.2008 hat die Bundesregierung unterschiedliche Instrumentarien entwickelt, um eine schnelle Stabilisierung auf dem konjunkturell labilen und misstrauisch beäugten Finanzmarkt voranzutreiben. Ein Lösungsansatz findet sich seit dem 01.11.2008 in der befristeten Änderung des 19 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO) wieder. Danach liegt die insolvenzrechtliche Überschuldung vor, wenn eine rechnerische Überschuldung nach dem Ansatz von Liquidationswerten ermittelt worden ist. Nach der ab dem 01.01.2011 wieder in Kraft tretenden "alten" Regelung sind hingegen je nach Fortführungsprognose entweder Fortführungs- oder Liquidationswerte zugrunde zu legen. Hintergrund dieses Lösungsansatzes ist die Annahme des Bundesministeriums der Justiz, dass die gegenwärtige Finanzkrise zu erheblichen Wertverlusten führt, die bei Unternehmen zu einer bilanziellen Überschuldung führen können. Erfolgt kein Ausgleich dieser Verluste, so wären die Geschäftsführer nach 19 Abs. 2 InsO a. F. verpflichtet, innerhalb von drei Wochen nach Eintritt dieser rechnerischen Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen. Dies galt auch dann, wenn für das Unternehmen an sich eine positive Fortführungsprognose gestellt werden konnte und der Turnaround sich bereits in wenigen Monaten abzeichnete. Für diese Unternehmen entfällt jetzt die sofortige Insolvenzantragspflicht.Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist vor allem die umfassende rechtswissenschaftliche Darstellung des Überschuldungsbegriffs auch unter Berücksichtigung der befristeten Gesetzesänderung des 19 Abs. 2 InsO und die Auseinandersetzung mit Anwendungs- und Auslegungsproblemen, sowie deren Auswirkung auf die Finanzmärkte.In der Literatur wird der "vorübergehende" Begriff der Überschuldung sowohl auf rechtswissenschaftlicher wie auch wirtschaftswissenschaftlicher Seite als eher zweifelhaftes Instrument zur Krisenbewältigung bzw. Stabilisierung der Märkte angesehen. Offen wird hier gar von einem "instabilen Überschuldungsbegriff" des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes gesprochen. Die Bundesregierung selbst beschreibt die gegenwärtige Rechtslage als "ökonomisch völlig unbefriedigend".