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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg; ehem. Fachhochschule Ludwigsburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Verrechnungspreise für grenzüberschreitende Finanztransaktionen innerhalb eines Konzerns sind ein ständiges Thema bei Betriebsprüfungen. Im Schnitt werden bei jedem dritten Konzernunternehmen die angesetzten Verrechnungspreise kritisch hinterfragt und beanstandet. Kern einer jeden Verrechnungspreisprüfung bildet hierbei der Fremdvergleichsgrundsatz. Die Diskussion über die Fremdüblichkeit der…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg; ehem. Fachhochschule Ludwigsburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Verrechnungspreise für grenzüberschreitende Finanztransaktionen innerhalb eines Konzerns sind ein ständiges Thema bei Betriebsprüfungen. Im Schnitt werden bei jedem dritten Konzernunternehmen die angesetzten Verrechnungspreise kritisch hinterfragt und beanstandet. Kern einer jeden Verrechnungspreisprüfung bildet hierbei der Fremdvergleichsgrundsatz. Die Diskussion über die Fremdüblichkeit der Verrechnungspreise von konzerninternen Finanztransaktionen ist derweil keine Besonderheit des deutschen Steuerrechts und wird auch global facettenreich diskutiert. Da Verrechnungspreissachverhalte stets bilateral wenn nicht sogar multilateral sind, ist eine einheitliche internationale Auslegung des Fremdvergleichsgrundsatzes geboten. Unilaterale Alleingänge sind in diesem Kontext nicht zielführend und befördern lediglich Doppelbesteuerungsstreitigkeiten, die sich aufgrund einseitiger Verrechnungspreiskorrekturen ergeben. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat daher im Februar 2020 die Verrechnungspreisleitlinien zu Finanztransaktionen veröffentlicht, um weltweit eine kohärentere Verrechnungspreisprüfung zu ermöglichen. Auf nationaler Ebene hat sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ebenfalls dem Thema der Verrechnungspreisprüfung bei Finanzierungsleistungen angenommen. Durch die Einführung eines § 1a in das Außensteuergesetz (AStG) sollen hierfür eindeutige Regelungen geschaffen werden. Orientiert hat sich das BMF bei der angedachten Neureglung an den Verrechnungspreisleitlinien der OECD. In dieser Arbeit soll untersucht werden, wie die neuen OECD-Verrechnungspreisleitlinien im Rahmen des § 1a AStG in der Fassung des Referentenentwurfs zum ATAD -Umsetzungsgesetz (ATADUmsG) vom 24.03.2020 (AStG-RE) in das nationale Recht umgesetzt werden. Hierfür soll in einem ersten Schritt die Fremdvergleichsprüfung von Verrechnungspreisen für Finanztransaktionen im Konzern nach Ansicht der OECD betrachtet werden. Dieser soll vergleichend die Verrechnungspreisprüfung des geplanten § 1a AStG-RE gegenübergestellt werden. Zu beantworten gilt es, ob das BMF eine einheitliche Vorgehensweise mit der OECD anstrebt oder eine unilaterale Positionierung und damit Doppelbesteuerungsrisiken vorzieht. Im Detail soll die Betrachtung für konzerninterne Darlehen und das Cash Pooling erfolgen.
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