In der Zeit vom Ende des Zweiten Weltkriegs am 8.5.1945 bis zum politischen und wirtschaftlichen Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik Deutschland am 1.1.1957 und am 6.7.1959 war das Saarland auf das Bestreben Frankreichs hin aus dem deutschen Staatsverband gelöst und wirtschaftlich wie außen- und verteidigungspolitisch an Frankreich angegliedert. Dies nimmt die Untersuchung zum Anlass, die Frage nach den finanzverfassungsrechtlichen Grundlagen im Saarland während dieser Zeit aufzuwerfen und zu beantworten. Im Mittelpunkt der Arbeit steht neben dem Haushaltsverfassungsrecht das Steuerverfassungsrecht. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Umsatzsteuer und den besonderen Verbrauchsteuern, die im Saarland weitgehend »französisiert« und nach einem bevölkerungszahlabhängigen Schlüssel zwischen dem Saarland und Frankreich verteilt wurden. Ausgehend davon hebt die Arbeit überdies die Parallelen dieser französisch-saarländischen Wirtschaftsunion zur europäischen Integration hervor.
Ausgezeichnet mit dem Werner-Zeyer-Preis 2024.
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