Die Lohn- und Einkommensteuer ist die größte Finanzquelle der öffentlichen Hand. Mit Hilfe des EStG wird gleichzeitig eine Vielzahl unterschiedlicher politischer Ziele verfolgt. Die Studie arbeitet die organisatorischen, personellen und technischen Bedingungen der Rechtsanwendung in den Finanzämtern auf. Sie belegt empirisch, daß die Vorstellung vom einheitlichen Vollzug des Steuerrechts eine Fiktion ist: Mängel des Vorschriftenbestandes und die Überlastung der Bearbeiter ziehen eine fallbezogene, deutlich unterschiedliche Intensität der Rechtsanwendung nach sich.
Die Lohn- und Einkommensteuer ist die größte Finanzquelle der öffentlichen Hand. Mit Hilfe des EStG wird gleichzeitig eine Vielzahl unterschiedlicher politischer Ziele verfolgt. Die Studie arbeitet die organisatorischen, personellen und technischen Bedingungen der Rechtsanwendung in den Finanzämtern auf. Sie belegt empirisch, daß die Vorstellung vom einheitlichen Vollzug des Steuerrechts eine Fiktion ist: Mängel des Vorschriftenbestandes und die Überlastung der Bearbeiter ziehen eine fallbezogene, deutlich unterschiedliche Intensität der Rechtsanwendung nach sich.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Dr. Joe Weingarten ist Dipl.-Verwaltungswissenschaftler. Er promovierte an der Universität Konstanz.
Inhaltsangabe
I: Grundlagen und Ziele der Untersuchung.- 1. Gesetzesvollzug in der Finanzverwaltung als Untersuchungsgegenstand.- II: Die Rahmenbedingungen der Steuerrechtsanwendung in der Finanzverwaltung der Bundesrepublik.- 2. Die Gliederung der deutschen Finanz- und Steuerverwaltung.- 3. Die Organisation der Finanzämter.- 4. Das Personal der Finanzverwaltungen.- 5. Umfang und Folgen des Einsatzes der EDV in der Steuerverwaltung.- III: Die Anforderungen der Steuerrechtswissenschaft an die Rechtsanwendung durch die Finanzverwaltung.- 6. Grundlagen und Methoden der Rechtsanwendung im Steuerrecht.- IV: Theorie und Praxis - Annaherungen an die tatsächlichen Bedingungen der Rechtsanwendung in den Finanzämtern.- 7. Umfang und Struktur des Einkommensteuerrechts in der Bundesrepublik und die Entwicklung der Fallzahlen.- 8 Das Verhältnis von Steuerzahlern und Finanzverwaltung.- V: Autonomie und Regelungsgebundenheit in der Steuerverwaltung.- 9. Rechtsanwendung in der Steuerverwaltung/Die Ergebnisse der Interviews in den nordrhein-westfälischen Finanzämtern.- 10. Regelungsgebundenheit und Handlungsspielräume von Sachbearbeitern in den Veranlagungsstellen: die konkreten Anwendungsbedingungen des Einkommensteuerrechts.- Anlagen.- Anlage 2/I: Die Gliederung der deutschen Zoll- und Steuerverwaltung heute.- Anlage 2/II: Verwaltungszuständigkeiten der Finanzbehörden in der Bundesrepublik (1986).- Anlage 3/I: Branchenbezirke im FA Lemgo (bis 1977).- Anlage 3/II: Belegung der Steuerbezirke im FA Lemgo 1976.- Anlage 3/III: Aufteilung der Steuerbezirke auf die V-Stellen im FA Lemgo (1976).- Anlage 3/IV:Die Entwicklung der Teilbezirke und Steuerbezirke in den Finanzämtern Minden, Detmold und Wiedenbrück (1939-1975).- Anlage 3/V: Die Organisation des Steuerfestsetzungsbereiches nach denGNOFÄ.- Anlage 4/I: Laufbahnen und Ämter in den Finanzverwaltungen.- Anlage 4/II: Gesamtpersonalbestand der Finanz- und Steuerverwaltungen nach Bundesländern gegliedert (1960-1986).- Anlage 4/III: Gesamtpersonalbestand der Finanz- und Steuerverwaltungen der Länder insgesamt 1960-1986 (Vollzeitbeschäftigte).- Anlage 4/IV: Entwicklung der Rahmendaten im Bereich des Finanzamts Minden (1939-1987).- Anlage 4/V: Bestand an zugeteilten Stellen im FA Detmold (1956-1987).- Anlage 4/VI: Errechneter Personalbedarf im FA Detmold (1956-1987).- Anlage 5/I: Klassifizierung der Biiroarbeit und Zuordnung der Funktionsträger eines Finanzamtes.- Anlage 5/II: Das Veranlagungsverfahren ohne EDV-Unterstützung, im automatisierten Steuerfestsetzungs- und -erhebungsverfahren und im verbesserten Veranlagungsverfahren.- Anlage 5/III: Der Ausbau des EDV-gestützten Verarbeitungsverfahrens in.- der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung 1955-1985.- Anlage 5/IV: Das dreistufige Kommunikationssystem der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens.- Anlage 5/V: Beispiel für Bearbeitungserschwernisse durch den Kennzifferwechsel für verschiedene Veranlagungszeiträume (hier: Zahl der Kinder bei den Grundangaben unbeschränkt Steuerpflichtiger).- Anlage 7/I: Gesamtumfang des Bundessteuerblattes (1951-1987).- Anlage 7/II: Seitenumfang der Veröffentlichungen des Bundesministers der Finanzen und der obersten Finanzbehörden der Länder im BStBl.- Anlage 7/III: Seitenumfang der Veröffentlichungen des BFH im BStBl.- Anlage 7/IV: Änderungen des EStG im Bereich des 33a EStG mit Auswirkungen auf die Veranlagungszeiträume 1982-1986.- Anlage 7/V: Ständig benutzte Formularvordrucke in der Steuerverwaltung (1986).- Anlage 7/VI: Aufkommen an Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer in derBundesrepublik (1950-1985).- Anlage 7/VII: Lohn- und Einkommensteuerpflichtige in der Bundesrepublik (1950-1983).- Anlage 7/VIII: Erwerbstatige und Einkommensteuerpflichtige in der Bundesrepublik (1950-1983).- Anlage 7/IX: FA Herford - Eingange und Erledigungen von ESt- Erklärungen für den Veranlagungszeitraum 1982.- Anlage 7/X: Eingänge an Einkommensteuererklärungen (VZ 1985) in den Finanzämtern Lübbecke, Bünde und Herford.- Anlage 7/XI: FA Lemgo - Eingänge an 800er-Fällen in den einzelnen Veranlagungsbezirken (VZ 1985).- Anlage 7/XII: FA Lemgo - Eingänge an 600er-Fällen in den einzelnen Veranlagungsbezirken (VZ 1985).- Anlage 7/XIII: FA Herford - Eingänge und Erledigungen von LStJA-Anträgen für die Antragszeiträume 1984, 1985 und 1986.- Anlage 7/XIV: FA Lübbecke - Monatliche Eingange an LStJA-Anträgen (für die Antragszeiträume 1985 bis 1987).
I: Grundlagen und Ziele der Untersuchung.- 1. Gesetzesvollzug in der Finanzverwaltung als Untersuchungsgegenstand.- II: Die Rahmenbedingungen der Steuerrechtsanwendung in der Finanzverwaltung der Bundesrepublik.- 2. Die Gliederung der deutschen Finanz- und Steuerverwaltung.- 3. Die Organisation der Finanzämter.- 4. Das Personal der Finanzverwaltungen.- 5. Umfang und Folgen des Einsatzes der EDV in der Steuerverwaltung.- III: Die Anforderungen der Steuerrechtswissenschaft an die Rechtsanwendung durch die Finanzverwaltung.- 6. Grundlagen und Methoden der Rechtsanwendung im Steuerrecht.- IV: Theorie und Praxis - Annaherungen an die tatsächlichen Bedingungen der Rechtsanwendung in den Finanzämtern.- 7. Umfang und Struktur des Einkommensteuerrechts in der Bundesrepublik und die Entwicklung der Fallzahlen.- 8 Das Verhältnis von Steuerzahlern und Finanzverwaltung.- V: Autonomie und Regelungsgebundenheit in der Steuerverwaltung.- 9. Rechtsanwendung in der Steuerverwaltung/Die Ergebnisse der Interviews in den nordrhein-westfälischen Finanzämtern.- 10. Regelungsgebundenheit und Handlungsspielräume von Sachbearbeitern in den Veranlagungsstellen: die konkreten Anwendungsbedingungen des Einkommensteuerrechts.- Anlagen.- Anlage 2/I: Die Gliederung der deutschen Zoll- und Steuerverwaltung heute.- Anlage 2/II: Verwaltungszuständigkeiten der Finanzbehörden in der Bundesrepublik (1986).- Anlage 3/I: Branchenbezirke im FA Lemgo (bis 1977).- Anlage 3/II: Belegung der Steuerbezirke im FA Lemgo 1976.- Anlage 3/III: Aufteilung der Steuerbezirke auf die V-Stellen im FA Lemgo (1976).- Anlage 3/IV:Die Entwicklung der Teilbezirke und Steuerbezirke in den Finanzämtern Minden, Detmold und Wiedenbrück (1939-1975).- Anlage 3/V: Die Organisation des Steuerfestsetzungsbereiches nach denGNOFÄ.- Anlage 4/I: Laufbahnen und Ämter in den Finanzverwaltungen.- Anlage 4/II: Gesamtpersonalbestand der Finanz- und Steuerverwaltungen nach Bundesländern gegliedert (1960-1986).- Anlage 4/III: Gesamtpersonalbestand der Finanz- und Steuerverwaltungen der Länder insgesamt 1960-1986 (Vollzeitbeschäftigte).- Anlage 4/IV: Entwicklung der Rahmendaten im Bereich des Finanzamts Minden (1939-1987).- Anlage 4/V: Bestand an zugeteilten Stellen im FA Detmold (1956-1987).- Anlage 4/VI: Errechneter Personalbedarf im FA Detmold (1956-1987).- Anlage 5/I: Klassifizierung der Biiroarbeit und Zuordnung der Funktionsträger eines Finanzamtes.- Anlage 5/II: Das Veranlagungsverfahren ohne EDV-Unterstützung, im automatisierten Steuerfestsetzungs- und -erhebungsverfahren und im verbesserten Veranlagungsverfahren.- Anlage 5/III: Der Ausbau des EDV-gestützten Verarbeitungsverfahrens in.- der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung 1955-1985.- Anlage 5/IV: Das dreistufige Kommunikationssystem der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens.- Anlage 5/V: Beispiel für Bearbeitungserschwernisse durch den Kennzifferwechsel für verschiedene Veranlagungszeiträume (hier: Zahl der Kinder bei den Grundangaben unbeschränkt Steuerpflichtiger).- Anlage 7/I: Gesamtumfang des Bundessteuerblattes (1951-1987).- Anlage 7/II: Seitenumfang der Veröffentlichungen des Bundesministers der Finanzen und der obersten Finanzbehörden der Länder im BStBl.- Anlage 7/III: Seitenumfang der Veröffentlichungen des BFH im BStBl.- Anlage 7/IV: Änderungen des EStG im Bereich des 33a EStG mit Auswirkungen auf die Veranlagungszeiträume 1982-1986.- Anlage 7/V: Ständig benutzte Formularvordrucke in der Steuerverwaltung (1986).- Anlage 7/VI: Aufkommen an Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer in derBundesrepublik (1950-1985).- Anlage 7/VII: Lohn- und Einkommensteuerpflichtige in der Bundesrepublik (1950-1983).- Anlage 7/VIII: Erwerbstatige und Einkommensteuerpflichtige in der Bundesrepublik (1950-1983).- Anlage 7/IX: FA Herford - Eingange und Erledigungen von ESt- Erklärungen für den Veranlagungszeitraum 1982.- Anlage 7/X: Eingänge an Einkommensteuererklärungen (VZ 1985) in den Finanzämtern Lübbecke, Bünde und Herford.- Anlage 7/XI: FA Lemgo - Eingänge an 800er-Fällen in den einzelnen Veranlagungsbezirken (VZ 1985).- Anlage 7/XII: FA Lemgo - Eingänge an 600er-Fällen in den einzelnen Veranlagungsbezirken (VZ 1985).- Anlage 7/XIII: FA Herford - Eingänge und Erledigungen von LStJA-Anträgen für die Antragszeiträume 1984, 1985 und 1986.- Anlage 7/XIV: FA Lübbecke - Monatliche Eingange an LStJA-Anträgen (für die Antragszeiträume 1985 bis 1987).
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