Der "Fellner-Kommentar" steht schon seit rund 65 Jahren für eine auf die Anwendungspraxis zugeschnittene Kommentierung des österreichischen Finanzstrafrechts. Generationen von Jurist:innen in der Rechtsprechung, Wissenschaft und Beratungspraxis haben das Werk im Laufe der Jahrzehnte als wertvolles Hilfsmittel bei der täglichen Arbeit verwendet und zu schätzen gelernt.
Als neue Herausgeber führen Franz Althuber und Martin Spornberger den Kommentar-Klassiker zum FinStrG auf bewährte Art und Weise fort. Angelegt als effizientes Hilfsmittel vor allem für Praktiker:innen bei der täglichen Arbeit, konzentriert sich der "Fellner-Kommentar" inhaltlich auf das Wesentliche und auf häufig vorkommende Fragestellungen sowie rechtsprechungskonforme Lösungen. Auf die Wiedergabe von Lehr- und Literaturdiskussionen wird weiterhin bewusst verzichtet, um eine damit zwangsläufig einhergehende inhaltliche Überladung des Kommentars (oft ohne praktischen Mehrwert) zu vermeiden. Wie schon Karl Fellner im Vorwort zur Stammausgabe des Kommentars im Jahr 1958 ausführte, soll dieser "den Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern, ferner den Richtern und den Organen der Bundesfinanzverwaltung, der Länder und Gemeinden, Ratgeber und Helfer sein".
Der vorliegende Band I, der die Bestimmungen des materiellen Finanzstrafrechts (§§ 1 bis 52 FinStrG) beinhaltet, wurde von einem mehrköpfigen Team erfahrener Praktiker:innen vollständig aktualisiert und neu bearbeitet. Literatur und Judikatur wurden bis Ende August 2023 berücksichtigt, die Kommentierung entspricht der Rechtslage in der Fassung des AbgÄG 2023, BGBl I 2023/110.
Hinweis: Die vorliegende Kommentierung des Finanzstrafgesetzes ist ebenfalls veröffentlicht im gleichnamigen Loseblattwerk: Althuber/Spornberger, Kommentar zum Finanzstrafgesetz.
Als neue Herausgeber führen Franz Althuber und Martin Spornberger den Kommentar-Klassiker zum FinStrG auf bewährte Art und Weise fort. Angelegt als effizientes Hilfsmittel vor allem für Praktiker:innen bei der täglichen Arbeit, konzentriert sich der "Fellner-Kommentar" inhaltlich auf das Wesentliche und auf häufig vorkommende Fragestellungen sowie rechtsprechungskonforme Lösungen. Auf die Wiedergabe von Lehr- und Literaturdiskussionen wird weiterhin bewusst verzichtet, um eine damit zwangsläufig einhergehende inhaltliche Überladung des Kommentars (oft ohne praktischen Mehrwert) zu vermeiden. Wie schon Karl Fellner im Vorwort zur Stammausgabe des Kommentars im Jahr 1958 ausführte, soll dieser "den Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern, ferner den Richtern und den Organen der Bundesfinanzverwaltung, der Länder und Gemeinden, Ratgeber und Helfer sein".
Der vorliegende Band I, der die Bestimmungen des materiellen Finanzstrafrechts (§§ 1 bis 52 FinStrG) beinhaltet, wurde von einem mehrköpfigen Team erfahrener Praktiker:innen vollständig aktualisiert und neu bearbeitet. Literatur und Judikatur wurden bis Ende August 2023 berücksichtigt, die Kommentierung entspricht der Rechtslage in der Fassung des AbgÄG 2023, BGBl I 2023/110.
Hinweis: Die vorliegende Kommentierung des Finanzstrafgesetzes ist ebenfalls veröffentlicht im gleichnamigen Loseblattwerk: Althuber/Spornberger, Kommentar zum Finanzstrafgesetz.