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Der "Fellner-Kommentar" steht schon seit rund 65 Jahren für eine auf die Anwendungspraxis zugeschnittene Kommentierung des österreichischen Finanzstrafrechts. Generationen von Jurist:innen in der Rechtsprechung, Wissenschaft und Beratungspraxis haben das Werk im Laufe der Jahrzehnte als wertvolles Hilfsmittel bei der täglichen Arbeit verwendet und zu schätzen gelernt.
Als neue Herausgeber führen Franz Althuber und Martin Spornberger den Kommentar-Klassiker zum FinStrG auf bewährte Art und Weise fort. Angelegt als effizientes Hilfsmittel vor allem für Praktiker:innen bei der täglichen
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Produktbeschreibung
Der "Fellner-Kommentar" steht schon seit rund 65 Jahren für eine auf die Anwendungspraxis zugeschnittene Kommentierung des österreichischen Finanzstrafrechts. Generationen von Jurist:innen in der Rechtsprechung, Wissenschaft und Beratungspraxis haben das Werk im Laufe der Jahrzehnte als wertvolles Hilfsmittel bei der täglichen Arbeit verwendet und zu schätzen gelernt.

Als neue Herausgeber führen Franz Althuber und Martin Spornberger den Kommentar-Klassiker zum FinStrG auf bewährte Art und Weise fort. Angelegt als effizientes Hilfsmittel vor allem für Praktiker:innen bei der täglichen Arbeit, konzentriert sich der "Fellner-Kommentar" inhaltlich auf das Wesentliche und auf häufig vorkommende Fragestellungen sowie rechtsprechungskonforme Lösungen. Auf die Wiedergabe von Lehr- und Literaturdiskussionen wird weiterhin bewusst verzichtet, um eine damit zwangsläufig einhergehende inhaltliche Überladung des Kommentars (oft ohne praktischen Mehrwert) zu vermeiden. Wie schon Karl Fellner im Vorwort zur Stammausgabe des Kommentars im Jahr 1958 ausführte, soll dieser "den Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern, ferner den Richtern und den Organen der Bundesfinanzverwaltung, der Länder und Gemeinden, Ratgeber und Helfer sein".

Der vorliegende Band I, der die Bestimmungen des materiellen Finanzstrafrechts (§§ 1 bis 52 FinStrG) beinhaltet, wurde von einem mehrköpfigen Team erfahrener Praktiker:innen vollständig aktualisiert und neu bearbeitet. Literatur und Judikatur wurden bis Ende August 2023 berücksichtigt, die Kommentierung entspricht der Rechtslage in der Fassung des AbgÄG 2023, BGBl I 2023/110.

Hinweis: Die vorliegende Kommentierung des Finanzstrafgesetzes ist ebenfalls veröffentlicht im gleichnamigen Loseblattwerk: Althuber/Spornberger, Kommentar zum Finanzstrafgesetz.
Autorenporträt
Dr. Franz Althuber LL.M. ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der auf Steuerverfahren, Finanzstrafrecht und Managerhaftung spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ALTHUBER SPORNBERGER & PARTNER. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen in der Beratung und Vertretung in allen Bereichen des streitigen Steuerrechts, in steuer- und gesellschaftsrechtlichen Haftungsverfahren sowie in Finanzstrafverfahren. Er ist Autor zahlreicher Publikationen sowie Lehrbeauftragter an der Universität Wien und an der Universität Innsbruck.

Mag. Martin Spornberger LL.M. ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Gründungspartner der auf Steuerverfahren, Finanzstrafrecht und Managerhaftung spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei ALTHUBER SPORNBERGER & PARTNER. Seine fachlichen Schwerpunkte liegen in der Beratung und Vertretung bei Betriebsprüfungen und nachgelagerten Rechtsmittelverfahren, in Finanzstrafverfahren sowie im Bereich der Präventions- und Selbstanzeigenberatung. Er ist Autor zahlreicher Publikationen und regelmäßig als Fachvortragender zu finanzstrafrechtlichen Themen tätig.