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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 15, Universität Hamburg (Fakultät für Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Strafprozessrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit untersucht anhand einer umfassenden Analyse des BGH Urteils BGH NStZ 2013, 51 sowie vorangegangener Entscheidungen zur selbigen Thematik, welche Rolle die Zustimmungserklärung der Staatsanwaltschaft bei der Verständigung nach 257c StPO spielt. Es wird untersucht, ob die Zustimmung der Staatsanwaltschaft zu einem Verständigungsvorschlag in der gerichtlichen Praxis als erforderlich angesehen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 15, Universität Hamburg (Fakultät für Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Strafprozessrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit untersucht anhand einer umfassenden Analyse des BGH Urteils BGH NStZ 2013, 51 sowie vorangegangener Entscheidungen zur selbigen Thematik, welche Rolle die Zustimmungserklärung der Staatsanwaltschaft bei der Verständigung nach
257c StPO spielt. Es wird untersucht, ob die Zustimmung der Staatsanwaltschaft zu einem Verständigungsvorschlag in der gerichtlichen Praxis als erforderlich angesehen wird. Außerdem wird überprüft, inwieweit die Entscheidung des BGH, eine einmal erteilte Zustimmung als unwiderruflich anzusehen, mit strafprozessualen und verfassungsrechtlichen Grundsätzen vereinbar ist. Schließlich geht die Bearbeitung auf die Bindungswirkung eines Verständigungsvorschlags für das Gericht ein.
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