Das Recht auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG verlangt, dass der im Einzelfall entscheidende Richter nach abstrakt-generellen Regelungen vorherbestimmt ist. Die Autorin nimmt die Zuordnung von Fall und Richter im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts in den Blick und erforscht Flexibilisierungsbestrebungen der Praxis mittels einer qualitativen empirischen Untersuchung.
Das Recht auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG verlangt, dass der im Einzelfall entscheidende Richter nach abstrakt-generellen Regelungen vorherbestimmt ist. Die Autorin nimmt die Zuordnung von Fall und Richter im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts in den Blick und erforscht Flexibilisierungsbestrebungen der Praxis mittels einer qualitativen empirischen Untersuchung.
Isabelle Marie Voß hat Rechtswissenschaft in Konstanz und in Warwick (Großbritannien) studiert. Nach ihrem Referendariat am Landgericht Frankfurt (Oder) war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Kriminologie der Universität Konstanz. Seit 2018 ist die Autorin Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Berlin.
Inhaltsangabe
Flexibilisierungsbestrebungen im Wirtschaftsstrafrecht im Bereich des gesetzlichen Richters - Qualitativ-empirische Untersuchung - Strukturelle Anlagen für Fallsteuerungen und der Umgang damit - Spannungsverhältnis zwischen Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Effektivität der Strafrechtspflege in der wirtschaftsstrafrechtlichen Praxis
Flexibilisierungsbestrebungen im Wirtschaftsstrafrecht im Bereich des gesetzlichen Richters - Qualitativ-empirische Untersuchung - Strukturelle Anlagen für Fallsteuerungen und der Umgang damit - Spannungsverhältnis zwischen Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Effektivität der Strafrechtspflege in der wirtschaftsstrafrechtlichen Praxis
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