In nahezu allen Rechtsordnungen der Welt weist jedenfalls das Intestaterbrecht den gesetzlichen Erben einen festen und gleichmäßigen Erbteil zu. Allerdings zeigen einige Ausnahmetatbestände als eine vollständige Rechtsfigur im chinesischen Erbgesetz, dass diese starre und gleiche Erbberechtigung nicht zwingend ist. Der Autor erörtert diese Flexibilisierungsmechanismen bei den gesetzlichen Erbquoten und führt eine rechtsvergleichende und ausführliche Evaluation dieser - auf den ersten Blick durchaus innovativen - Ansätze des chinesischen Erbrechts durch. Gleichzeitig zeichnet der Autor ein breites Panorama des chinesischen Erbrechts und seiner Entwicklung über die vergangenen Jahrhunderte.
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