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Die Leiharbeit ist in den vergangenen Jahren stark in den Fokus öffentlichen Interesses geraten. Im Zusammenhang mit der Hartz-Gesetzgebung war sie vor gut zehn Jahren noch als Beschäftigungsmotor gepriesen worden, weshalb der GeSetzgeber ihre Anwendung seinerzeit deutlich erleichtert hatte, insbesondere durch Ausnahmen vom Equal-Pay-Gebot.
Nicht zuletzt als Reaktion auf öffentlich gebrandmarkten Missbrauch durch für unangemessen empfundene Tarifverträge wurde mit der im Dezember 2011 in Kraft getretenen Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ein gegensätzlicher Weg eingeschlagen. Der
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Produktbeschreibung
Die Leiharbeit ist in den vergangenen Jahren stark in den Fokus öffentlichen Interesses geraten. Im Zusammenhang mit der Hartz-Gesetzgebung war sie vor gut zehn Jahren noch als Beschäftigungsmotor gepriesen worden, weshalb der GeSetzgeber ihre Anwendung seinerzeit deutlich erleichtert hatte, insbesondere durch Ausnahmen vom Equal-Pay-Gebot.

Nicht zuletzt als Reaktion auf öffentlich gebrandmarkten Missbrauch durch für unangemessen empfundene Tarifverträge wurde mit der im Dezember 2011 in Kraft getretenen Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ein gegensätzlicher Weg eingeschlagen. Der Gesetzgeber hat für die Leiharbeit erhebliche Restriktionen errichtet. Die Rechtsprechung hat das in Teilen unklare und unvollständige Gesetz genutzt, um ihrerseits noch weitere und höhere Hürden aufzubauen. Zu nennen ist insbesondere das Verbot dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung, bei dessen Nichtbeachtung dem Betriebsrat das Recht zugesprochen wird, seine Zustimmung zur Einstellung vonLeiharbeitnehmern zu verweigern.

Für die Unternehmenspraxis ist in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung, dass das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz seit seiner Änderung grundsätzlich auch die Arbeitnehmerüberlassung zwischen verschiedenen Konzernunternehmen erfasst. Die Praxis reagiert darauf, indem sie alternative Gestaltungsformen des Personaleinsatzes sucht, Namentlich durch Abschluss von Werk- oder Dienstverträgen. Hierbei handelt es sich um rechtlich zulässige Instrumente, die in der Praxis allerdings sehr sorgfältig eingeSetzt werden sollten, um nicht Gefahr zu laufen, dass tatsächlich doch ein Fall verdeckter Arbeitnehmerüberlassung vorliegt.

Das vorliegende Werk gibt der Praxis einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Gestaltungsinstrumente des Fremdpersonaleinsatzes, wobei insbesondere die Besonderheiten des unternehmensübergreifenden Personaleinsatzes in Konzernstrukturen im Mittelpunkt stehen. Neben einer vertieften Darstellung der arbeitsvertragsrechtlichen Grundlagen, der Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie der Anforderungen an wirksame Werk- und Dienstverträge bilden die zu beachtenden Mitwirkungsrechte des Betriebsrats einen weiteren Schwerpunkt. Abgerundet wird das Werk durch die Vertiefung der Besonderheiten bei Auslandsbezug sowie einen Überblick über die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen.
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Autorenporträt
Rechtsanwalt Dr. Thomas Lambrich leitet den Bereich Arbeitsrecht einer internationalen Anwaltskanzlei für die Standorte Berlin und Dresden. Zu seinen Beratungsschwerpunkten gehören Re- und Umstrukturierungen, insbesondere Outsourcing-Maßnahmen, sowie Compliance-Untersuchungen. Daniel Happ ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei einer internationalen Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main. Zu seinen Schwerpunkten zählen Re- und Umstrukturierungen, insbesondere Outsourcing-Maßnahmen, Compliance-Untersuchungen, Einsatz von Fremdarbeitskräften und das Dienstvertragsrecht für Organmitglieder. Dr. Marco Tucci, LL.M. ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei einer internationalen Anwaltskanzlei in München. Seine Schwerpunkte: Arbeitsrecht in Medienunternehmen, Geschäftsführerverträge, Re- und Umstrukturierungen, insbesondere Outsourcing-Maßnahmen, betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten, Tarifvertragsrecht, Rechtsfragen bei Fremdpersonaleinsatz.