In der frühen Neuzeit galt der Pirat als "Feind der Menschheit". Internationale rechtliche Regelungen mussten getroffen werden, um dem nahezu globalen Phänomen zu begegnen. Michael Kempe schildert, wie die Weltmeere als internationaler Rechtsraum geschaffen wurden und wie die europäischen Mächte die Seeräuber bekämpften. Er blickt dabei hinter die Kulissen offizieller Politik, auf geheime diplomatische Beziehungen und illegale wirtschaftliche Vernetzungen und lässt auch Piratenjagden und Seeräuberprozesse nicht außer Acht. Deutlich wird, dass das moderne Völkerrecht nicht nur am Verhandlungstisch geschaffen wurde. Auch am Horn von Afrika und im Arabischen Meer wurde um internationale rechtliche Standards gerungen, die bis heute immer wieder neu definiert werden müssen - so aktuell in der Auseinandersetzung mit den modernen Piraten vor Somalia.
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 14.03.2011Weit ist das Meer und verwickelt das Recht
Von Handelskorsaren, Kaufmannskriegern und Bukaniers: Michael Kempe erkennt in den Piraten von einst die Globalisierungsverlierer im Kampf ums Völkerrecht auf den Weltmeeren.
Die Wiederkehr des Piraten auf den Weltmeeren löst keine Wiederholung tradierter Erzählmuster aus. Was einst bereits romantische Figuren geworden waren, ist derzeit zu gefährlich, um naiv folklorisiert zu werden. Aber auch einige klassische Annahmen der Geschichtswissenschaft sind durch neuere Forschungen fragwürdig geworden. Als deren vorläufigen Höhepunkt kann man die Darstellung des Konstanzer Historikers Michael Kempe lesen, der die Piraten in die Kontexte von Globalgeschichte und Völkerrecht stellt.
Kempe widmet sich dem Umgang mit Piraterie ab dem Zeitalter der Entdeckungen. Das Ausgreifen der Europäer in den atlantischen Raum erzeugte einen Regulierungsschub zwischen den Mächten, den manche Wissenschaftler als Beginn des Völkerrechts schlechthin ansehen. In der Folge verdichteten sich die Vertragsbeziehungen, und auch die Anstrengungen zur Normdurchsetzung auf den Weltmeeren wurden intensiviert. Denn der Handel brauchte einen verlässlichen Rahmen; Überfälle und Angriffe machten die ohnehin riskanten Unternehmungen noch gefährlicher.
Kempe schreibt in diesem Kontext gegen die These an, die Meere jener Epoche seien rechtsfreie Räume gewesen. So aber kann man es bei manchen Großtheoretikern lesen, die scharf unterscheiden wollten zwischen gehegten Räumen des Rechts in Europa und jenen anderen, nichtgehegten jenseits der "Freundschaftslinien". Das war juristisch auf dichotomische Unterscheidungen und Antagonismen ausgerichtet, und es überrascht nicht, dass Carl Schmitt als prominentester Verfechter dieser These gilt.
Auf welcher Quellengrundlage Schmitt zu solchen und anderen Behauptungen kam, wäre eine interessante Frage an alle Schmittianer und die Schmitt-Historiographen; die Standards einer soliden Völkerrechtsgeschichte erfüllten diese Theoreme jedenfalls nicht. Sie waren eher Abstraktionen und Projektionen bestimmter Vorstellungen von staatlichem Recht und Völkerrecht, die ihre rechtstheoretische und -philosophische Überzeugungskraft zunehmend eingebüßt haben.
Diese veränderte Perspektive auf das Recht und seinen Wandel wirkt auch in Kempes Schrift. Statt von linearen Ausbreitungsgeschichten und einem Siegeszug des Völkerrechts berichtet er, gestützt auf vielfältige Quellen, von komplexen Verflechtungen und Rechtszersplitterung, von langsamen Prozessen des Aushandelns und juristischen Grauzonen. Denn die Feststellung von unrechtmäßiger Gewalt auf den Weltmeeren überlagerte sich mit ökonomischen und politischen Konkurrenzkonflikten. Der Wandel war zäh, die Kommunikation langsam, Gewalt normal. Der Vorwurf der Piraterie wurde oft wechselseitig erhoben, klar war nur, dass dahinter eine Anerkennung des Völkerrechts als entscheidendem Rechtfertigungsnarrativ stand. Die Schwelle zum erklärten Krieg sollte trotz evidenter Rechtsbrüche möglichst nicht überschritten werden.
Über diese Konflikte entschied kein Richter, und die Gelehrten rangen um das Gegensatzpaar von Seeherrschaft und Seefreiheit. Am Ende setzte sich die Seefreiheit als Grundprinzip des Völkerrechts durch und erlaubte die Etablierung von sich wechselseitig tolerierenden Handelsmonopolen. Kempe verdeutlicht klug, dass die Piraten in diesem Prozess "frühe Globalisierungsverlierer" waren. Zwar hatten sie die Einrichtung und den Aufbau der Monopole zunächst unterstützt. Doch als es den verschiedenen europäischen Seemächten darum ging, ihre Koexistenz zu befestigen, da hatten jene ausgedient, die als Kippfigur zwischen Recht und Unrecht changierten.
Stattdessen erklärte man sie zum gemeinsamen Feind. Das Völkerrecht konstituierte sich als internationale Rechtsordnung, es integrierte die Staaten zu einer Rechtsgemeinschaft, indem es bestimmte Akteure ächtete und ausschloss. Die Typen, die davon betroffenen waren, listet Kempe in genüsslicher Breite auf: "Handelskorsaren, Gentlemenpiraten, Kaufmannskrieger, Händlerpiraten, Bukanier/Filibuster, Freelance-Kaperfahrer, autonome Unternehmerpiraten, mediterrane Sklavenraubfahrer, bürokratisierte Kaperfahrer, revolutionäre Korsaren und Unabhängigkeitsfreibeuter." Wichtig ist Kempes Beobachtung, dass sie alle in wechselnden Verbindungen zu souveränen Staatsgewalten standen, völlig autonome Piraten blieben die Ausnahme.
Daher war die "Verpolizeilichung" der Seewege in der Praxis ein schwieriger Prozess. Kempe verdeutlicht die juristischen und politischen Folgeprobleme im Indischen Ozean mit der Kaperei, dem "legalen Bruder" der Piraterie. Privatpersonen wurden von Souveränen in Kaperbriefen kriegsrechtlich bevollmächtigt. Doch Souveränität war nicht immer leicht zu identifizieren, Legitimität nicht einfach zuzuschreiben. Europäische und nichteuropäische Großmächte, Statthalter und Handelsgesellschaften trafen als Akteure aufeinander und beanspruchten für sich die Rechtmäßigkeit ihres - oft gewaltsamen - Handelns.
Ein besonderes Problem stellten schließlich die nordafrikanischen Korsaren dar. Nachdem in Fernost die Seewege der Europäer gesichert und die Netzwerke der Piraten zerrissen worden waren, konzentrierten sich die völkerrechtlichen Regulierungs- und Durchsetzungsinteressen Europas im 19. Jahrhundert auf das westliche Mittelmeer. Die Städte im Mahgreb wurden nicht mehr als gleichwertige Kriegsgegner bekämpft, sondern als ungleichwertige Räuber verfolgt, ihr Land von Kolonialmächten, die Rechtstitel behaupteten, okkupiert.
Kempes gut formulierte und meinungsfreudige Studie endet mit der Pariser Seerechtsdeklaration von 1856. Weitere Schritte zur Verrechtlichung wurden hier unternommen, die Kaperei verboten, eine Ächtung der Wegnahme privaten Eigentums im Seekrieg hingegen verpasst. Kempes eigene Wertungen sind Beleg, wie die Erwartungen an das Völkerrecht in diesem Bereich im Verlauf der Jahrhunderte gestiegen sind. Er notiert Plädoyers für die Trennung von Recht und Politik im Rahmen der internationalen Beziehungen um 1800, mit denen er offenkundig sympathisiert. Recht soll von Politik geschieden sein, die Geschichte des Piratenrechts liest er als erfolgreiche Durchsetzung solcher Autonomie.
Doch die hochgestimmte Vorstellung, "dass dem Recht etwas Nichtinstrumentalisierbares anhaftet" - so sein Schlusssatz -, ist eine späte Folge systemtheoretischer Prämissen dieser Arbeit, und sie überzeugt als Motiv in dem sonst schön komponierten Buch nicht recht. Die Scheidung der Sphären ist dafür zu holzschnittartig, die historischen Beispiele sind zu komplex, um sie auf solche Universalformeln zu reduzieren. Eher scheint es, dass das Recht hier eine Regulierungsherausforderung gemeistert hat, die gerade im Interesse von europäischer Politik und Wirtschaftsinteressen den internationalen Beziehungen auch jenseits Europas übergestülpt wurde.
MILOS VEC
Michael Kempe: "Fluch der Weltmeere". Piraterie, Völkerrecht und internationale Beziehungen 1500-1900.
Campus Verlag, Frankfurt am Main 2010. 437 S., br., 39,90 [Euro].
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Von Handelskorsaren, Kaufmannskriegern und Bukaniers: Michael Kempe erkennt in den Piraten von einst die Globalisierungsverlierer im Kampf ums Völkerrecht auf den Weltmeeren.
Die Wiederkehr des Piraten auf den Weltmeeren löst keine Wiederholung tradierter Erzählmuster aus. Was einst bereits romantische Figuren geworden waren, ist derzeit zu gefährlich, um naiv folklorisiert zu werden. Aber auch einige klassische Annahmen der Geschichtswissenschaft sind durch neuere Forschungen fragwürdig geworden. Als deren vorläufigen Höhepunkt kann man die Darstellung des Konstanzer Historikers Michael Kempe lesen, der die Piraten in die Kontexte von Globalgeschichte und Völkerrecht stellt.
Kempe widmet sich dem Umgang mit Piraterie ab dem Zeitalter der Entdeckungen. Das Ausgreifen der Europäer in den atlantischen Raum erzeugte einen Regulierungsschub zwischen den Mächten, den manche Wissenschaftler als Beginn des Völkerrechts schlechthin ansehen. In der Folge verdichteten sich die Vertragsbeziehungen, und auch die Anstrengungen zur Normdurchsetzung auf den Weltmeeren wurden intensiviert. Denn der Handel brauchte einen verlässlichen Rahmen; Überfälle und Angriffe machten die ohnehin riskanten Unternehmungen noch gefährlicher.
Kempe schreibt in diesem Kontext gegen die These an, die Meere jener Epoche seien rechtsfreie Räume gewesen. So aber kann man es bei manchen Großtheoretikern lesen, die scharf unterscheiden wollten zwischen gehegten Räumen des Rechts in Europa und jenen anderen, nichtgehegten jenseits der "Freundschaftslinien". Das war juristisch auf dichotomische Unterscheidungen und Antagonismen ausgerichtet, und es überrascht nicht, dass Carl Schmitt als prominentester Verfechter dieser These gilt.
Auf welcher Quellengrundlage Schmitt zu solchen und anderen Behauptungen kam, wäre eine interessante Frage an alle Schmittianer und die Schmitt-Historiographen; die Standards einer soliden Völkerrechtsgeschichte erfüllten diese Theoreme jedenfalls nicht. Sie waren eher Abstraktionen und Projektionen bestimmter Vorstellungen von staatlichem Recht und Völkerrecht, die ihre rechtstheoretische und -philosophische Überzeugungskraft zunehmend eingebüßt haben.
Diese veränderte Perspektive auf das Recht und seinen Wandel wirkt auch in Kempes Schrift. Statt von linearen Ausbreitungsgeschichten und einem Siegeszug des Völkerrechts berichtet er, gestützt auf vielfältige Quellen, von komplexen Verflechtungen und Rechtszersplitterung, von langsamen Prozessen des Aushandelns und juristischen Grauzonen. Denn die Feststellung von unrechtmäßiger Gewalt auf den Weltmeeren überlagerte sich mit ökonomischen und politischen Konkurrenzkonflikten. Der Wandel war zäh, die Kommunikation langsam, Gewalt normal. Der Vorwurf der Piraterie wurde oft wechselseitig erhoben, klar war nur, dass dahinter eine Anerkennung des Völkerrechts als entscheidendem Rechtfertigungsnarrativ stand. Die Schwelle zum erklärten Krieg sollte trotz evidenter Rechtsbrüche möglichst nicht überschritten werden.
Über diese Konflikte entschied kein Richter, und die Gelehrten rangen um das Gegensatzpaar von Seeherrschaft und Seefreiheit. Am Ende setzte sich die Seefreiheit als Grundprinzip des Völkerrechts durch und erlaubte die Etablierung von sich wechselseitig tolerierenden Handelsmonopolen. Kempe verdeutlicht klug, dass die Piraten in diesem Prozess "frühe Globalisierungsverlierer" waren. Zwar hatten sie die Einrichtung und den Aufbau der Monopole zunächst unterstützt. Doch als es den verschiedenen europäischen Seemächten darum ging, ihre Koexistenz zu befestigen, da hatten jene ausgedient, die als Kippfigur zwischen Recht und Unrecht changierten.
Stattdessen erklärte man sie zum gemeinsamen Feind. Das Völkerrecht konstituierte sich als internationale Rechtsordnung, es integrierte die Staaten zu einer Rechtsgemeinschaft, indem es bestimmte Akteure ächtete und ausschloss. Die Typen, die davon betroffenen waren, listet Kempe in genüsslicher Breite auf: "Handelskorsaren, Gentlemenpiraten, Kaufmannskrieger, Händlerpiraten, Bukanier/Filibuster, Freelance-Kaperfahrer, autonome Unternehmerpiraten, mediterrane Sklavenraubfahrer, bürokratisierte Kaperfahrer, revolutionäre Korsaren und Unabhängigkeitsfreibeuter." Wichtig ist Kempes Beobachtung, dass sie alle in wechselnden Verbindungen zu souveränen Staatsgewalten standen, völlig autonome Piraten blieben die Ausnahme.
Daher war die "Verpolizeilichung" der Seewege in der Praxis ein schwieriger Prozess. Kempe verdeutlicht die juristischen und politischen Folgeprobleme im Indischen Ozean mit der Kaperei, dem "legalen Bruder" der Piraterie. Privatpersonen wurden von Souveränen in Kaperbriefen kriegsrechtlich bevollmächtigt. Doch Souveränität war nicht immer leicht zu identifizieren, Legitimität nicht einfach zuzuschreiben. Europäische und nichteuropäische Großmächte, Statthalter und Handelsgesellschaften trafen als Akteure aufeinander und beanspruchten für sich die Rechtmäßigkeit ihres - oft gewaltsamen - Handelns.
Ein besonderes Problem stellten schließlich die nordafrikanischen Korsaren dar. Nachdem in Fernost die Seewege der Europäer gesichert und die Netzwerke der Piraten zerrissen worden waren, konzentrierten sich die völkerrechtlichen Regulierungs- und Durchsetzungsinteressen Europas im 19. Jahrhundert auf das westliche Mittelmeer. Die Städte im Mahgreb wurden nicht mehr als gleichwertige Kriegsgegner bekämpft, sondern als ungleichwertige Räuber verfolgt, ihr Land von Kolonialmächten, die Rechtstitel behaupteten, okkupiert.
Kempes gut formulierte und meinungsfreudige Studie endet mit der Pariser Seerechtsdeklaration von 1856. Weitere Schritte zur Verrechtlichung wurden hier unternommen, die Kaperei verboten, eine Ächtung der Wegnahme privaten Eigentums im Seekrieg hingegen verpasst. Kempes eigene Wertungen sind Beleg, wie die Erwartungen an das Völkerrecht in diesem Bereich im Verlauf der Jahrhunderte gestiegen sind. Er notiert Plädoyers für die Trennung von Recht und Politik im Rahmen der internationalen Beziehungen um 1800, mit denen er offenkundig sympathisiert. Recht soll von Politik geschieden sein, die Geschichte des Piratenrechts liest er als erfolgreiche Durchsetzung solcher Autonomie.
Doch die hochgestimmte Vorstellung, "dass dem Recht etwas Nichtinstrumentalisierbares anhaftet" - so sein Schlusssatz -, ist eine späte Folge systemtheoretischer Prämissen dieser Arbeit, und sie überzeugt als Motiv in dem sonst schön komponierten Buch nicht recht. Die Scheidung der Sphären ist dafür zu holzschnittartig, die historischen Beispiele sind zu komplex, um sie auf solche Universalformeln zu reduzieren. Eher scheint es, dass das Recht hier eine Regulierungsherausforderung gemeistert hat, die gerade im Interesse von europäischer Politik und Wirtschaftsinteressen den internationalen Beziehungen auch jenseits Europas übergestülpt wurde.
MILOS VEC
Michael Kempe: "Fluch der Weltmeere". Piraterie, Völkerrecht und internationale Beziehungen 1500-1900.
Campus Verlag, Frankfurt am Main 2010. 437 S., br., 39,90 [Euro].
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Perlentaucher-Notiz zur NZZ-Rezension
Ach, die Piraten sterben aus! Nicht mal die vom Historiker Michael Kempe in diesem Band nachgewiesenen staatspolitischen Interessen, die Instrumentalisierung der Piraterie durch Regierungen sind in der Lage, sie gegen öde Verhandlungen und Vereinbarungen als Maß aller Dinge zu schützen. Überraschende Erkenntnisse wie diese findet Rezensent Urs Hafner in Kempes "origineller" rechtshistorischer Geschichte der Piraterie. Freibeutertum und Völkerrecht gehen zusammen? Kempe zeigt wie. Und auch den rabaukigen Piraten mit Holzbein und Augenbinde muss Hafner drangeben für einen von Staats wegen wohlgelittenen Freibeuterunternehmer. So was.
© Perlentaucher Medien GmbH
© Perlentaucher Medien GmbH
Gentlemenpiraten und Kaperfahrer
"Ein großes Verdienst des Konstanzer Historikers, in einer grundlegenden Studie das Gewaltphänomen der Piraterie vor dem Hintergrund der Entwicklung des Völkerrechts und der internationalen Beziehungen vom späten 15. bis zum frühen 19. Jahrhundert zu beleuchten." (Rheinischer Merkur, 04.11.2010)
Handel und Wandel der Seeräuberei
"Eine originelle Habilitationsschrift." (NZZ Online, 29.12.2010)
Weit ist das Meer und verwickelt das Recht
"Eine gut formulierte und meinungsfreudige Studie." (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.03.2011)
Ein hervorragend recherchiertes, klar geschriebenes und klug argumentierendes Buch. (Historische Zeitschrift, 01.08.2011)
Die Studie von Michael Kempe kann man zu Recht als Glücksfall bezeichnen - ein in jeder Hinsicht überzeugendes Werk, welches in keiner historischen Seminarbibliothek, aber ebenso in keiner Privatsammlung eines auch nur am Rande mit der Materie Interessierten fehlen sollte. (Sehepunkte, 15.10.2011)
"Ein großes Verdienst des Konstanzer Historikers, in einer grundlegenden Studie das Gewaltphänomen der Piraterie vor dem Hintergrund der Entwicklung des Völkerrechts und der internationalen Beziehungen vom späten 15. bis zum frühen 19. Jahrhundert zu beleuchten." (Rheinischer Merkur, 04.11.2010)
Handel und Wandel der Seeräuberei
"Eine originelle Habilitationsschrift." (NZZ Online, 29.12.2010)
Weit ist das Meer und verwickelt das Recht
"Eine gut formulierte und meinungsfreudige Studie." (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.03.2011)
Ein hervorragend recherchiertes, klar geschriebenes und klug argumentierendes Buch. (Historische Zeitschrift, 01.08.2011)
Die Studie von Michael Kempe kann man zu Recht als Glücksfall bezeichnen - ein in jeder Hinsicht überzeugendes Werk, welches in keiner historischen Seminarbibliothek, aber ebenso in keiner Privatsammlung eines auch nur am Rande mit der Materie Interessierten fehlen sollte. (Sehepunkte, 15.10.2011)