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Die Arbeit untersucht die kartellrechtliche Haftungsnachfolge im deutschen und im EU-Recht. Kann sich der Rechtsverletzer durch Verkauf des Rechtsträgers, dessen Vermögens bzw. einer Maßnahme nach dem UmwG der Kartellsanktion entziehen bzw. diese verringern? Nach dem gefundenen Ergebnis ist eine Sanktionierung des Vermögensübernehmers aufgrund des Identitätskonzeptes der Rechtsprechung nicht vom Wortlaut des 30 Abs. 1 OWiG gedeckt. Bei Anwendung des rechtsträgerlosen Unternehmensbegriffs der EU-Organe begründet Art. 23 Abs. 2 VO 1/2003 keine Bußgeldkompetenz, so dass auch hier eine…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit untersucht die kartellrechtliche Haftungsnachfolge im deutschen und im EU-Recht. Kann sich der Rechtsverletzer durch Verkauf des Rechtsträgers, dessen Vermögens bzw. einer Maßnahme nach dem UmwG der Kartellsanktion entziehen bzw. diese verringern? Nach dem gefundenen Ergebnis ist eine Sanktionierung des Vermögensübernehmers aufgrund des Identitätskonzeptes der Rechtsprechung nicht vom Wortlaut des
30 Abs. 1 OWiG gedeckt. Bei Anwendung des rechtsträgerlosen Unternehmensbegriffs der EU-Organe begründet Art. 23 Abs. 2 VO 1/2003 keine Bußgeldkompetenz, so dass auch hier eine Sanktionierung des Rechtsnachfolgers ausscheidet. Die echte Rückwirkung einer nationalen und EU-Bußgeldnachfolgeregelung verstößt gegen das strafrechtliche Rückwirkungsverbot.
Autorenporträt
Stephan Wachs studierte Rechtswissenschaften in Berlin. Von 2002 bis 2004 absolvierte er Referendariat und LL.M.-Studium im Saarland und promovierte anschließend bei Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Michael Martinek an der Universität des Saarlandes. Begleitende Tätigkeit im WTO/Kartellrecht in einer Kanzlei in Berlin. Ab 2006 Rechtsanwalt im Kartellrecht in Frankfurt am Main und seit 2012 Rechtsanwalt im Kartellrecht/Regulierung in Bonn.