Flüchtige organische Verbindungen spielen für die Bildung von giftigem, bodennahem Ozon und dem damit verbundenen Sommersmog eine gewichtige Rolle. Die Bundesrepublik hat sich verpflichtet, die VOC-Emissionen bis zum Jahr 2010 auf 995 Kilotonnen pro Jahr zu verringern. Dies soll durch die Bestimmungen der 31. Bundesimmissionsschutz-Verordnung sowie die "Lösemittelhaltige Farben- und Lackverordnung" (ChemVOCFarbV) erreicht werden. Demnach dürfen ab 2007 nur noch Farben, Lacke und ähnliche Produkte produziert werden, die strengen Lösemittelgrenzwerten entsprechen.
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