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Flüchtige organische Verbindungen spielen für die Bildung von giftigem, bodennahem Ozon und dem damit verbundenen Sommersmog eine gewichtige Rolle. Die Bundesrepublik hat sich verpflichtet, die VOC-Emissionen bis zum Jahr 2010 auf 995 Kilotonnen pro Jahr zu verringern. Dies soll durch die Bestimmungen der 31. Bundesimmissionsschutz-Verordnung sowie die "Lösemittelhaltige Farben- und Lackverordnung" (ChemVOCFarbV) erreicht werden. Demnach dürfen ab 2007 nur noch Farben, Lacke und ähnliche Produkte produziert werden, die strengen Lösemittelgrenzwerten entsprechen.

Produktbeschreibung
Flüchtige organische Verbindungen spielen für die Bildung von giftigem, bodennahem Ozon und dem damit verbundenen Sommersmog eine gewichtige Rolle. Die Bundesrepublik hat sich verpflichtet, die VOC-Emissionen bis zum Jahr 2010 auf 995 Kilotonnen pro Jahr zu verringern. Dies soll durch die Bestimmungen der 31. Bundesimmissionsschutz-Verordnung sowie die "Lösemittelhaltige Farben- und Lackverordnung" (ChemVOCFarbV) erreicht werden. Demnach dürfen ab 2007 nur noch Farben, Lacke und ähnliche Produkte produziert werden, die strengen Lösemittelgrenzwerten entsprechen.