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Die Fluggastrechte-Verordnung hat sich zur Magna Charta des Passagierrechts entwickelt. Der EuGH entscheidet hierzu permanent.Antworten für Praktiker:innenMit dem hochgelobten Handkommentar lassen sich die unterschiedlichsten Fallkonstellationen schnell verorten und lösen. Systematisierungssicher gelingt die Einordnung auch neuer Sachverhalte.Auf dem neuesten StandMit der zweiten Auflage sind Praktiker:innen am Puls der Zeit. Sie berücksichtigt mehr als 120 neue Entscheidungen des EuGH sowie die aktuelle Rechtsprechung auf nationaler Ebene. Dabei geht es um Fragen wie:Was gilt bei der…mehr

Produktbeschreibung
Die Fluggastrechte-Verordnung hat sich zur Magna Charta des Passagierrechts entwickelt. Der EuGH entscheidet hierzu permanent.Antworten für Praktiker:innenMit dem hochgelobten Handkommentar lassen sich die unterschiedlichsten Fallkonstellationen schnell verorten und lösen. Systematisierungssicher gelingt die Einordnung auch neuer Sachverhalte.Auf dem neuesten StandMit der zweiten Auflage sind Praktiker:innen am Puls der Zeit. Sie berücksichtigt mehr als 120 neue Entscheidungen des EuGH sowie die aktuelle Rechtsprechung auf nationaler Ebene. Dabei geht es um Fragen wie:Was gilt bei der Vorverlegung oder der Umleitung eines Fluges?Haben Fluggäste einen Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn eine Reise aus mehreren Flügen unterschiedlicher Fluggesellschaften besteht?Können Fluggäste Ansprüche gegenüber einer Nicht-EU-Fluggesellschaft geltend machen?Kann sich eine Fluggesellschaft bei einem Streik auf "außergewöhnliche Umstände" berufen - mit der Folge, dass sie keine Ausgleichszahlungen leisten muss?So bekommen Rechtsanwält:innen, Richter:innen, Verbraucherportale und -verbände sowie Rechtsabteilungen von Luftfahrtunternehmen und Reiseveranstaltern die Fluggastrechte-Verordnung in den Griff.Autor:innenProf. Dr. Charlotte Achilles-Pujol, Hochschule für angewandte Wissenschaften München Dr. Daniel Blankenburg, Richter am Amtsgericht, zurzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe Ass.-Prof. Dr. Stephan Keiler, LL.M., Rechtswissenschaftliche Fakultät der Sigmund Freud PrivatUniversität Wien Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld