Inhalt: Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) ist seit dem 18. Oktober 2008 in Kraft. Das Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) ist Kernstück des Gesetzespakets, das durch die Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung (FMStFV) ergänzt wird und nicht nur ein Maßnahmenpaket zur Stabilisierung des Finanzmarktes enthält, sondern auch dessen komplexe institutionelle Einbettung organisiert. Hinzu treten in weiteren Artikeln das Gesetz zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch diesen Finanzmarktstabilisierungsfonds, sowie Änderungen des Kreditwesensgesetzes, des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der Insolvenzordnung.
Die Anwendung des Finanzmarktstabilisierungsgesetz wirft eine Vielzahl komplexer Fragen auf, deren Beantwortung zum Teil auch juristisches Neuland erschließt. Dabei ist es insbesondere wichtig, von Beginn an die verschiedenen relevanten juristischen Teildisziplinen im Auge zu behalten. Dies leistet der vorliegende Kommentar durch die Zusammenführung von verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Aspekten mit den drängenden Problemen des Banken-, Kapitalmarkts- und Gesellschaftsrecht.
Die Autoren sind renommierte Wissenschaftler mit internationaler Erfahrung in den von ihnen bearbeiteten Gebieten.
Der Kommentar richtet sich an Unternehmen des Finanzsektors, Vorstände, Justiziare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Universitäten.
Die Anwendung des Finanzmarktstabilisierungsgesetz wirft eine Vielzahl komplexer Fragen auf, deren Beantwortung zum Teil auch juristisches Neuland erschließt. Dabei ist es insbesondere wichtig, von Beginn an die verschiedenen relevanten juristischen Teildisziplinen im Auge zu behalten. Dies leistet der vorliegende Kommentar durch die Zusammenführung von verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Aspekten mit den drängenden Problemen des Banken-, Kapitalmarkts- und Gesellschaftsrecht.
Die Autoren sind renommierte Wissenschaftler mit internationaler Erfahrung in den von ihnen bearbeiteten Gebieten.
Der Kommentar richtet sich an Unternehmen des Finanzsektors, Vorstände, Justiziare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Universitäten.