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Anders als für die Grundsätze der begrenzten Einzelermächtigung und der Subsidiarität ist die Rolle, die der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Verhältnis von EU und Mitgliedstaaten spielen soll, weitgehend ungeklärt. Luc von Danwitz legt Entwicklung, Gestalt und Funktion dieses Grundsatzes im Unionsrecht dar und zeigt, dass er einerseits als eigenständige Handlungsschranke allen Unionshandelns fungiert und hierbei ein Gebot der Ausgewogenheit und Sachgerechtigkeit aufstellt. Andererseits kann er als Eingriffsschranke für subjektive Rechte dienen. Bei Art. 5 Abs. 4 EUV handelt es sich nicht…mehr

Produktbeschreibung
Anders als für die Grundsätze der begrenzten Einzelermächtigung und der Subsidiarität ist die Rolle, die der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Verhältnis von EU und Mitgliedstaaten spielen soll, weitgehend ungeklärt. Luc von Danwitz legt Entwicklung, Gestalt und Funktion dieses Grundsatzes im Unionsrecht dar und zeigt, dass er einerseits als eigenständige Handlungsschranke allen Unionshandelns fungiert und hierbei ein Gebot der Ausgewogenheit und Sachgerechtigkeit aufstellt. Andererseits kann er als Eingriffsschranke für subjektive Rechte dienen. Bei Art. 5 Abs. 4 EUV handelt es sich nicht um eine Eingriffsschranke für die Interessen der Mitgliedstaaten gegenüber der EU, sondern um die Normierung der allgemeinen Ausgewogenheitsvorgabe. Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor Leitlinien für eine unionsrechtlich anschlussfähige Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und für eine Weiterentwicklung seines Potenzials auch zum Schutz mitgliedstaatlicher Interessen.
Autorenporträt
Geboren 1995; Studium der Rechtswissenschaft an der Université Paris 1 - Panthéon-Sorbonne (Licence en droit 2016), der Universität Bonn (Erste Prüfung 2019) und der University of Michigan Law School (LL.M. 2020); Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Projekt "Constitutional Law in Germany", Freiburg i.Br. und Bonn, und am Lehrstuhl für deutsches und europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht der Universität Bonn; Rechtsreferendariat am OLG Köln; 2024 Promotion.