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Das Ziel der »Föderalismusreform I« war es, den Trend zu einem »unitarischen Bundesstaat« teilweise wieder umzukehren. Die bislang der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes unterfallende Regelung des Versammlungsrechts, von der der Bund durch den Erlass des Bundesversammlungsgesetzes abschließenden Gebrauch gemacht hat, wurde den Ländern übertragen. Ob das Versammlungsrecht ein geeigneter Kandidat ist, ein solches Ziel zu erreichen, wird in dem vorliegenden Buch untersucht. Eine derartige Frage stellt sich, wenn man die Normierungsoptionen der Länder für eigenständige Regelungen…mehr

Produktbeschreibung
Das Ziel der »Föderalismusreform I« war es, den Trend zu einem »unitarischen Bundesstaat« teilweise wieder umzukehren. Die bislang der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes unterfallende Regelung des Versammlungsrechts, von der der Bund durch den Erlass des Bundesversammlungsgesetzes abschließenden Gebrauch gemacht hat, wurde den Ländern übertragen. Ob das Versammlungsrecht ein geeigneter Kandidat ist, ein solches Ziel zu erreichen, wird in dem vorliegenden Buch untersucht. Eine derartige Frage stellt sich, wenn man die Normierungsoptionen der Länder für eigenständige Regelungen betrachtet. Denn die grundgesetzlichen Anforderungen müssen auch die landesgesetzlichen Regelungen erfüllen. Zusätzliche landesverfassungsrechtliche Vorgaben können die Normierungsoptionen weiter beeinflussen. Ferner werden europa- und völkerrechtliche Bindungen sowie bundesgesetzliche Regelungen eruiert und es wird untersucht, ob eine unterschiedliche Gesetzgebung der Länder auf dem Gebiet des Versammlungsrechts überhaupt sinnvoll ist.
Autorenporträt
Der Autor hat von 2013 bis 2019 an der Philipps-Universität Marburg an der Lahn Rechtswissenschaften studiert. Während des Studiums arbeitete er am Lehrstuhl für Öffentliches Recht als studentische Hilfskraft, nach der ersten juristischen Staatsprüfung als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Anfang 2024 wurde er mit dem Thema 'Föderalisierung des Versammlungsrechts' promoviert. 2023 begann er den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht in Darmstadt.