Facharbeit (Schule) aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: 1, , Sprache: Deutsch, Abstract: In meinem Arbeitsalltag stelle ich immer wieder fest, dass für Menschen mit Assistenzbedarf Entscheidungen getroffen werden, ohne diese mit einzubeziehen. So kommt es vor, dass ein Beschäftigter mit zur Getränkelieferung fährt, obwohl dieser nicht möchte. Denn anhand von Sanktionen wird ihm dieses vorgeführt, sodass ihm keine andere Alternative mehr bleibt als mitzufahren. Mit dieser Vorgehensweise wird nicht nur sein Grundrecht, dass alle Menschen gleich sind (vgl. BMJV , 2016:Grundgesetz Art. 3) zunichte gemacht, sondern auch die Gleichberechtigung wird damit infrage gestellt. Wenn im Vergleich ein anderer Beschäftigter sich den Freiraum nehmen kann, sich alle ihm übertragenden Aufgaben zu entziehen, ohne das ihm Konsequenzen erwarten, dann ist meine Beobachtung berechtigt.In diesem Zusammenhang frage ich mich, kann sich ein Mensch mit Assistenzbedarf in der Tagesförderstätte selbstverwirklichen, wenn aufgrund von fremden Entscheidungen er nur wenig bis keinen Einfluss hat. Oder anders ausgedrückt, was muss passieren, dass dieser Personenkreis anerkannt wird, damit er keine Bevormundung mehr erfährt? Unter diesem Hauptaspekt stellt sich mir die Forschungsfrage: "Inwieweit hilft Empowerment in der Tagesförderstätte einem Klienten mehr Autonomie zu erlangen?".Weg vom Defizitblickwinkel, hin zur Ressourcenorientierung, um letztendlich ein autonomes Leben führen zu können, ist ein Ziel, der mit dem Empowerment-Konzept einhergeht. Anhand dieses Konzeptes möchte ich meine gestellte Forschungsfrage beantworten, um herauszufinden, warum gerade Menschen mit Assistenzbedarf eine große Bevormundung erfahren, sodass sie in ihrem autonomen Leben eingeschränkt sind.
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