Die Umweltverträglichkeitsprüfung und Projektbewertung ist für alle vorgeschlagenen Entwicklungsprojekte zur Vorlage bei den zuständigen Umweltschutzbehörden (Umwelt-, Forst- und Klimabehörde) in einer Stadt obligatorisch. Zu den wesentlichen Bestandteilen jeder Planung gehören die Formulierung von Strategien zum Schutz der Natur, die Erstellung von Verzeichnissen der Ökosysteme und die Bewertung der Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen und Aktivitäten auf die Natur; alle diese Elemente sind der Öffentlichkeit mit geeigneten Mitteln so rechtzeitig bekannt zu geben, dass eine wirksame Konsultation und Beteiligung möglich ist.
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