Das vom Bundesverfassungsgericht über einen Zeitraum von 20 Jahren entwickelte Folgerichtigkeitsgebot wird in dieser Arbeit im Hinblick auf seine verfassungsrechtlichen Grundlagen untersucht. Die Entwicklung vom Systemgerechtigkeitsgedanken zur Folgerichtigkeit wird aufgezeigt und eine Abgrenzung vorgenommen. Eine Durchbrechung der folgerichtigen Ausgestaltung der Belastungsgrundentscheidung kann durch Lenkungszwecke und Typisierungsbefugnis gerechtfertigt werden. Dem Gesetzgeber bleibt es zudem unbenommen, einen Systemwechsel durchzuführen. Im Hinblick auf diese Ergebnisse wird eine Überprüfung des Erbschaftsteuergesetzes auf folgerichtige Ausgestaltung vorgenommen. Insbesondere das Begünstigungssystem für Betriebsvermögen (
13a, 13b, 19a ErbStG) hält dem Folgerichtigkeitsgebot jedoch nicht stand.
13a, 13b, 19a ErbStG) hält dem Folgerichtigkeitsgebot jedoch nicht stand.