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Der primäre Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit ist das Folterverbot in seinen verschiedenen Ausformungen. Zunächst werden Regelungen bzw. Rechtsregimes im internationalen Recht analysiert, um einen differenzierten Überblick über Inhalt, Ausgestaltung und Durchsetzungsmechanismen einschlägiger völkerrechtlicher (Anti-)Foltervorschriften zu geben. Besonderer Fokus liegt dabei auf dem Völkerstrafrecht, und hier insbesondere auf den Vorschriften des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs. Das herauskristallisierte Regelungsgeflecht wird sodann daraufhin untersucht, ob es in…mehr

Produktbeschreibung
Der primäre Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit ist das Folterverbot in seinen verschiedenen Ausformungen. Zunächst werden Regelungen bzw. Rechtsregimes im internationalen Recht analysiert, um einen differenzierten Überblick über Inhalt, Ausgestaltung und Durchsetzungsmechanismen einschlägiger völkerrechtlicher (Anti-)Foltervorschriften zu geben. Besonderer Fokus liegt dabei auf dem Völkerstrafrecht, und hier insbesondere auf den Vorschriften des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs. Das herauskristallisierte Regelungsgeflecht wird sodann daraufhin untersucht, ob es in Extremsituationen Ausnahmen von den Verboten zulässt. Zur besseren Veranschaulichung wird dazu als Beispiel Deutschland herangezogen, an dem konkrete Auswirkungen des völkerrechtlichen Folterregimes auf staatliches und individuelles Handeln untersucht werden. Dabei wird zwischen denkbaren Ausnahmen unterschieden, die für den Staat selbst gelten könnten und solchen, die von dem handelnden Individuum geltend gemacht werden könnten. Letztere sind in Form von Straffreistellungsgründen denkbar, die auf ihre Anwendbarkeit in Folterfällen überprüft werden.
Autorenporträt
Jan-Maximilan Zeller studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und war anschließend freier Mitarbeiter bei einem renommierten Kölner Strafverteidiger. Danach war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Straf- und Strafprozessrecht der Universität zu Köln tätig, mit einem Schwerpunkt im (wirtschafts-)strafrechtlichen Bereich. Er promovierte ebenfalls an der Universität zu Köln und arbeitet zurzeit in eigener Kanzlei in Köln mit strafrechtlichem Schwerpunkt.