Wenn ein Schuldner nicht all seine Gläubiger befriedigen kann oder muss, kollidieren ihre Forderungen. Lässt die Rechtsordnung die Gläubiger konkurrieren, weil sie hofft, dass alles gut gehen wird, oder weil sie einen Eingriff als illegitim oder unpraktikabel ansieht? Ordnet sie gleichmäßige Befriedigung an oder spricht sie bestimmten Forderungen Vorrang zu? Während die Insolvenz viel Aufmerksamkeit auf sich zieht, fehlen Prinzipien für das allgemeine Problem. Dabei stellt es sich in verschiedensten Kontexten, etwa bei Leistungsstörungen, Gefährdungshaftung, Haftpflichtversicherungen, Nachlassverbindlichkeiten, der Haftung des Kommanditisten und nach Unternehmensspaltungen. Auf der Grundlage einer historischen Betrachtung entwirft Gregor Albers ein Modell dafür, wann welches Prinzip Anwendung findet. Zudem macht er Vorschläge für die Ausgestaltung des Wettlaufs und die Behandlung von Verteilungsfehlern nach dem Modell des Anfechtungsrechts.
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