Die forensische Zahmedizin stellt ihre aus Wissenschaft und Praxis der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde gewonnenen Erkenntnisse bewusst in den Dienst der Rechtspflege. Sie ist damit ein selbständiges Wissensgebiet innerhalb der forensischen Wissenschaften.Teil 1Umfangreiche juristische Abhandlungen über die Rechtsbeziehungen zwischen Zahnarzt und Patient aus der Sicht des Juristen existieren bereits. Im Folgenden stehen nicht allein die gesetzlichen Grundlagen im Vordergrund, sondern vor allem die medizinischen Zusammenhänge aus der Behandlung - dies ohne Anspruch darauf, alle sich eventuell an einen Behandlungsfehler knüpfenden rechtlichen Konsequenzen im Einzelnen zu beleuchten.Teil 2Hier wird die Mitarbeit des Zahnarztes bei notwendig werdenden Personenidentifizierungen ausführlich beschrieben. Ebenso die Untersuchung und Beurteilung von Zahnspuren in Kriminalfällen sowie die Aufgaben bei der Aufklärung von Kindesmisshandlungen. In der Ausbildungsordnung des Studienganges Zahnmedizin sucht man vergebens nach Hinweisen auf dieses Arbeitsgebiet, dass auf der Zusammenarbeit mit dem praktischen Zahnarzt basiert.Da jeder Zahnarzt im Rahmen vertraglicher oder allgemeiner gesetzlicher Bestimmungen zur Mitarbeit verpflichtet werden kann, sollte er sich - solange sein Ausbildungsplan dies nicht einschliesst - in Eigeninitiative mit den Grundzügen der Thematik befassen.
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