Der Begriff "Verfassung" fasziniert, weil er viele Assoziationen weckt: zum Beispiel Grundrechte, Gewaltenteilung, Gerechtigkeit. Doch kümmert dies die von Björn Schiffbauer entwickelte formale Verfassungslehre nicht. Nicht einmal den Staat betrachtet sie als notwendiges Zuordnungsobjekt einer Verfassung. Stattdessen erschließt die formale Verfassungslehre mithilfe der Rechtstheorie den gemeinsamen formalen Kern jeder Verfassung: den allgemeinen Verfassungsbegriff als gemeinschaftsbezogenen höchstrangigen Normenkomplex. Er bildet die ableitungsoffene Basis für besondere Begriffsvarianten, etwa in Bezug auf Staaten, Vereine, supranationale Organisationen und vieles mehr. Die formale Verfassungslehre offenbart so die gemeinsamen Grundlagen für den rechtlichen Bestand und das tatsächliche Wirken von Verfassungsnormen. Ihr Konzept über die Interaktion von Sein und Sollen im Verfassungsumfeld trägt dazu bei, die Vorgänge von und in pluralistischen Gemeinschaften und Rechtsordnungen vorverständnisfrei zu begreifen.
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