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Bis vor kurzem wurde das Recht des Kindes auf eine Familie ausschließlich im Rahmen des Familien- und Zivilrechts betrachtet. Jüngste Gesetzesänderungen, in Ausarbeitung befindliche Gesetzesentwürfe und neue Forschungsarbeiten von Theoretikern und Verfassungsrechtlern zu Fragen der Familie und Kindheit zeigen, wie wichtig es ist, die verfassungsrechtlichen und rechtlichen Aspekte des Rechts des Kindes auf eine Familie zu entwickeln. Das Recht auf Familie gilt sowohl für das Kind von Geburt an als auch für andere Familienmitglieder, und das Fehlen eines ausdrücklichen Hinweises auf das Recht…mehr

Produktbeschreibung
Bis vor kurzem wurde das Recht des Kindes auf eine Familie ausschließlich im Rahmen des Familien- und Zivilrechts betrachtet. Jüngste Gesetzesänderungen, in Ausarbeitung befindliche Gesetzesentwürfe und neue Forschungsarbeiten von Theoretikern und Verfassungsrechtlern zu Fragen der Familie und Kindheit zeigen, wie wichtig es ist, die verfassungsrechtlichen und rechtlichen Aspekte des Rechts des Kindes auf eine Familie zu entwickeln. Das Recht auf Familie gilt sowohl für das Kind von Geburt an als auch für andere Familienmitglieder, und das Fehlen eines ausdrücklichen Hinweises auf das Recht auf Familie im Text der russischen Verfassung bedeutet nicht, dass es kein solches Recht gibt. Das Recht des Kindes auf eine Familie als Grundrecht ist natürlich, absolut und unveräußerlich (Artikel 17 Absatz 2 der Verfassung der Russischen Föderation).
Autorenporträt
A.A. Maksurov è professore, autore di circa 700 opere scientifiche, attivista per i diritti umani e vincitore di premi europei e internazionali.