Akademische Arbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, , Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit folgt nach Definition des Zahlungsverkehrs eine Beschreibung nationaler Zahlungsverkehrsformen. Durch die SEPA-Zahlungsinstrumente hat sich im komplexen Bereich bargeldlosen Zahlungsverkehrs eine Auswahl von bargeldlosen Zahlungsinstrumenten ergeben. Anschließend werden Abwicklung und Organisation nationalen Zahlungsverkehrs in Deutschland mit Zahlungsverkehrsnetzen und dem Finanzstandort Deutschland näher betrachtet. Um das Gesamtverständnis für einen einheitlichen Zahlungsverkehrsraum SEPA zu ermöglichen, werden abschließend einzelne Möglichkeiten von Zahlungsverkehrsabwicklungen im Euroraum beschrieben.Auf volkswirtschaftlicher Ebene versteht man unter Zahlungsverkehr alle Zahlungsvorgänge, d.h. die Gesamtheit aller Zahlungsmittel die übertragen werden. Unter Zahlungsmitteln versteht man Geldersatzmittel (Scheck, Wechsel) oder Geld, welches in Form von Bargeld (Banknoten, Münzen), Buchgeld auf Bankkonten, Zentralbankkonten oder als elektronisches Geld (Kartengeld, Netzgeld) verwendet wird. In der modernen Wirtschaft erfüllt Geld vier Aufgaben. Es ist ein allgemeines Tauschmittel, Waren und Dienstleistungen werden gegen Geld getauscht. Wertmesser und Recheneinheit entsprechen Geld; dieses dient der Bewertung von Tauschgütern und jeder Tausch wird wiederrum mit Geldeinheiten verrechnet. Die Güter können so miteinander verglichen und durch die Bewertung von Geldeinheiten aufsummiert werden. Außerdem dient Geld der Wertaufbewahrung, da es wertbeständig und haltbar ist. Dabei wird Vertrauen in einen stabilen Geldwert vorausgesetzt. Des Weiteren eignet sich Geld zur Wertübertragung, weil es Wertaufbewahrungsmittel ist und als allgemeines Tauschmittel anerkannt wird. Alle Zahlungsvorgänge finden in einem makroökonomischen System statt, welche rechtliche, institutionelle Rahmenbedingungen beinhalten und eine technische Infrastruktur zu Grunde liegt (Zahlungssystem). Die wichtigsten Akteure sind: Geschäftsbanken und Nichtbanken (Inland und Ausland), Clearinghäuser als Abwicklungsagenten eines Interbankzahlungsverkehrssytems und/ oder als wirtschaftliche Privatbetreiber. Die Zentralbank übernimmt die Aufgabe als Betreiber, Aufseher und als Koordinator für Zahlungsabwicklungen.
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