Unentbehrlich ist die bewährte Formularmappe gerade bei den Betriebsratswahlen im Frühjahr 2002. Denn das neue Betriebsverfassungsgesetz bringt gravierende Änderungen bei den Wahlgrundlagen mit sich. Um Wahlanfechtungen zu vermeiden, ist eine zuverlässige und rechtlich fundierte Arbeitshilfe dringend notwendig. Die Mappe enthält alle notwendigen Formulare und zahlreiche Muster für den Schriftverkehr des Wahlvorstands.
Im Herbst dieses Jahres tritt voraussichtlich das neue Betriebsverfassungsgesetz in Kraft. Seine neuen Wahlvorschriften müssen daher bereits auf die im Frühjahr 2002 stattfindenden Betriebsratswahlen angewendet werden.
Dies sind u.a.:
- Wegfall der Gruppenregelungen für Angestellte und Arbeiter,
- Einführung einer zwingenden Geschlechterquote,
- ein stark vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe;
- die Möglichkeit der Wahl eines Spartenbetriebsrats und eines Betriebsrats in einem Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen.
Für alle, die mit der Durchführung einer Betriebsratswahl befasst sind, entstehen neue und schwierige Fragen:
- Wie wirkt sich der Wegfall der Gruppenrechte aus, etwa im Hinblick auf die Listenwahl?
- Welche Hinweise sind im Wahlausschreiben und anderen betrieblichen Aushängen zur Geschlechterquote zu machen?
- Was muss in den Bekanntmachungen zur Durchführung von Wahlversammlungen in Kleinbetrieben alles stehen?
Auf diese und viele andere Fragen gibt die bewährte Formularmappe schlüssige und richtige Antworten. Sie berücksichtigt umfassend die neuen Wahlbestimmungen und trägt entscheidend dazu bei, Wahlanfechtungen zu vermeiden. Neben allen notwendigen Formulare für die Einleitung und Durchführung einer Betriebsratswahl enthält sie zahlreiche Muster für den Schriftverkehr des Wahlvorstands. Sie gibt Hinweise, in welcher Wahlphase und unter welchen Voraussetzungen die Unterlagen einzusetzen sind. Ein Wahlkalender, der dem konkreten betrieblichen Wahlzeitplan angepasst werden kann, vervollständigt die Mappe.
Im Herbst dieses Jahres tritt voraussichtlich das neue Betriebsverfassungsgesetz in Kraft. Seine neuen Wahlvorschriften müssen daher bereits auf die im Frühjahr 2002 stattfindenden Betriebsratswahlen angewendet werden.
Dies sind u.a.:
- Wegfall der Gruppenregelungen für Angestellte und Arbeiter,
- Einführung einer zwingenden Geschlechterquote,
- ein stark vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe;
- die Möglichkeit der Wahl eines Spartenbetriebsrats und eines Betriebsrats in einem Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen.
Für alle, die mit der Durchführung einer Betriebsratswahl befasst sind, entstehen neue und schwierige Fragen:
- Wie wirkt sich der Wegfall der Gruppenrechte aus, etwa im Hinblick auf die Listenwahl?
- Welche Hinweise sind im Wahlausschreiben und anderen betrieblichen Aushängen zur Geschlechterquote zu machen?
- Was muss in den Bekanntmachungen zur Durchführung von Wahlversammlungen in Kleinbetrieben alles stehen?
Auf diese und viele andere Fragen gibt die bewährte Formularmappe schlüssige und richtige Antworten. Sie berücksichtigt umfassend die neuen Wahlbestimmungen und trägt entscheidend dazu bei, Wahlanfechtungen zu vermeiden. Neben allen notwendigen Formulare für die Einleitung und Durchführung einer Betriebsratswahl enthält sie zahlreiche Muster für den Schriftverkehr des Wahlvorstands. Sie gibt Hinweise, in welcher Wahlphase und unter welchen Voraussetzungen die Unterlagen einzusetzen sind. Ein Wahlkalender, der dem konkreten betrieblichen Wahlzeitplan angepasst werden kann, vervollständigt die Mappe.