Der Formwechsel einer GmbH in eine GbR hat angesichts der jüngsten Entwicklungen in der Rechtsprechung an Aufmerksamkeit gewonnen. Die Autorin greift diese Thematik auf und hinterfragt das Bestehen eines ausreichenden Gläubigerschutzes. Neben weiteren grundlegenden Themen des Formwechsels beleuchtet sie das umwandlungsrechtliche Gläubigerschutzinstrument, die Sicherheitsleistung. Zudem verneint die Autorin eine Eintragung der GbR-Gesellschafter in das Handelsregister, was sie zu der Frage führt, ob der Formwechsel die Pflicht zur Einreichung einer "letzten" Gesellschafterliste begründet und diese im Fall ihrer Fehlerhaftigkeit als Rechtsscheinträger eine Haftungsgrundlage für Altverbindlichkeiten bieten kann. Schlussendlich wird eine Lösung zur Verbesserung der Transparenz unterbreitet.