Ein Schlaganfall macht einen alten Menschen zum Vollpflegefall. Er benötigt professionelle Hilfe und Betreuung, die er in einem kleinen privat geführten Pflegeheim erhalten soll. Anstatt jedoch fürsorglich betreut zu werden, wird der Pflegling vom Pflegepersonal - dem er schutzlos ausgeliefert ist - misshandelt. In dieser Arbeit wird der Fall in strafrechtlicher Hinsicht aufgearbeitet. Der allgemeine Teil behandelt die relevanten Tatbestände, welche im darauffolgenden besonderen Teil auf den Ausgangssachverhalt angewandt werden. Im Ergebnis zeigt sich, dass der Gesetzgeber Fehlverhalten im Pflegebereich mit einer überraschend hohen Dichte von Straftatbeständen bedacht hat.
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