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Fragen vertikaler Kompetenzabgrenzung nach dem EURATOM-Vertrag

Fragen vertikaler Kompetenzabgrenzung nach dem EURATOM-Vertrag

Ist die Europäische Atomgemeinschaft für die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Einrichtung von Finanzierungsfonds für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen zuständig?

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Der Autor setzt sich unter anderem mit der Frage auseinander, ob die Europäische Atomgemeinschaft überhaupt die erforderliche Verbandskompetenz besitzt, eine Regelung hinsichtlich eines Finanzierungsfonds zur Stilllegung von kerntechnischen Anlagen zu erlassen.

Eingehend befasst sich der Autor mit den Grundlagen der gemeinschaftsrechtlichen Zuständigkeitsordnung. Insbesondere den Zuständigkeiten der Gemeinschaft nach Art. 31, 32 EAG bzw. Art. 203 EAG sowie den Zuständigkeiten nach der Lehre über "implied powers" bzw. "resulting powers" gilt sein besonderes Augenmerk.