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Die gegenwärtige Untreuedebatte ist weitgehend auf Text und Auslegung des 266 StGB begrenzt. Dabei bleibt außer Acht, dass auch in benachbarten Legislationen die Reichweite des Vermögensstrafrechts Gegenstand hitziger Diskussionen ist. Neue argumentative Leitlinien für den bundesdeutschen Untreuediskurs ergeben sich, wenn man Vertypung und Steuerungsfunktion verschiedener europäischer Untreueregelungen einander gegenüberstellt. Hierbei wird deutlich, dass in Europa zwei unterschiedliche Typen tatbestandlicher Normierung von Untreue vorherrschen: ein umfassendes und ein fragmentarisches…mehr

Produktbeschreibung
Die gegenwärtige Untreuedebatte ist weitgehend auf Text und Auslegung des
266 StGB begrenzt. Dabei bleibt außer Acht, dass auch in benachbarten Legislationen die Reichweite des Vermögensstrafrechts Gegenstand hitziger Diskussionen ist. Neue argumentative Leitlinien für den bundesdeutschen Untreuediskurs ergeben sich, wenn man Vertypung und Steuerungsfunktion verschiedener europäischer Untreueregelungen einander gegenüberstellt. Hierbei wird deutlich, dass in Europa zwei unterschiedliche Typen tatbestandlicher Normierung von Untreue vorherrschen: ein umfassendes und ein fragmentarisches Untreuestrafrecht. Die Arbeit analysiert das deutsche und das italienische Untreuestrafrecht als Repräsentanten dieser beiden Untreuekonzeptionen aus rechtshistorischer, rechtsdogmatischer und rechtsstaatlicher Sicht. In ihrem Zentrum steht die Frage, wie sich die unterschiedliche kriminalpolitische Ausrichtung der beiden Untreuetypen, ihre jeweilige positivrechtliche Ausformung und deren alltägliche Handhabung auf den Umgang mit den allgemeingültigen Strafrechtsprinzipien der Bestimmtheit, Fragmentarität und Subsidiarität auswirken.
Autorenporträt
Der Autor: Daniel Schilling, geboren 1976; 1997-2003 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Frankfurt am Main und der Universidad Autónoma de Madrid; 2003 Erstes juristisches Staatsexamen; 2003-2005 Referendariat in Frankfurt am Main und Mailand; 2005 Zweites juristisches Staatsexamen; 2005-2007 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kriminologie und Strafrecht der Universität Frankfurt am Main; seit 2007 Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht und Compliance.