Da Wasser durch anthropogene und gewerbliche Aktivitäten verunreinigt werden kann, besteht die moralische und gesetzliche Verantwortung, es möglichst rein wieder in den Wasserkreislauf zurückzuführen. In Österreich bilden die einzelnen Abwasseremissionsverordnungen zum Wasserrechtsgesetz (WRG 1959), in Form von Emissionsgrenzwerten und Mindestreinigungswirkungsgraden, den gesetzlichen Rahmen hierfür. Neben der Entfernung von Stickstoff und Phosphor liegt dabei das Hauptaugenmerk auf der weitest gehenden Entfernung der Kohlenstoffverbindungen. Seit Jahren gilt der chemische Sauerstoffbedarf CSB weltweit als verlässlicher Indikator für die Summe der im Abwasser vorhandenen, unter definierten Bedingungen oxidierbaren Stoffe. Bei der Charakterisierung der CSB-Subkomponenten wird üblicherweise zwischen dem partikulär gebundenen CSB-Anteil und dem im Abwasser gelöst vorliegenden CSB-Anteil unterschieden. Diese Arbeit bietet eine noch genauere Betrachtung der CSB-Subkomponenten und die Beschreibung der laboranalytischen Fraktionierungsmethoden des CSB. Als praxisbezogener Zusammenhang wurden einige Fraktionierungsmethoden an der Grazer-Abwassermatrix angewendet.