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Die Erscheinungsform eines Vertrags-Netzwerkes, d.h. der Abschluss einer Mehrheit von Verträgen, die bewusst - jedoch ohne Errichtung einer Gesellschaft - miteinander verknüpft sind, ist im Wirtschaftsleben ubiquitär; beispielhaft herausgegriffen wurden für die Arbeit Franchise-Arrangements, bestehend aus einer Vielzahl dem äußeren Erscheinungsbild sowie dem Angebot nach gleichen, rechtlich aber unabhängigen Betrieben. Das Netzwerk stellt die Grundlage für den Erfolg jedes einzelnen Systempartners dar - und wirft, da als solches der Rechtsdogmatik unbekannt, spezifische Fragen auf: Wie können…mehr

Produktbeschreibung
Die Erscheinungsform eines Vertrags-Netzwerkes, d.h. der Abschluss einer Mehrheit von Verträgen, die bewusst - jedoch ohne Errichtung einer Gesellschaft - miteinander verknüpft sind, ist im Wirtschaftsleben ubiquitär; beispielhaft herausgegriffen wurden für die Arbeit Franchise-Arrangements, bestehend aus einer Vielzahl dem äußeren Erscheinungsbild sowie dem Angebot nach gleichen, rechtlich aber unabhängigen Betrieben. Das Netzwerk stellt die Grundlage für den Erfolg jedes einzelnen Systempartners dar - und wirft, da als solches der Rechtsdogmatik unbekannt, spezifische Fragen auf: Wie können Franchisenehmer vorgehen, die aufgrund von Qualitätsunterschreitungen eines anderen Teilnehmers Umsatzeinbußen erleiden? Wem sind Erträge zuzuordnen, die auch aufgrund der Größe des Netzwerkes generiert worden sind? Die Arbeit behandelt rechtsvergleichend das Konstrukt eines Franchise-Netzwerkes und die wichtigsten damit verbundenen Problemstellungen vor dem Hintergrund des deutschen Rechts,sowie des englischen, als bedeutendste europäische Common-Law-Rechtsordnung.
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Rezensionen
»Jeder, der sich mit diesem Problemkreis befasst, vor allem mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen auch ohne vertragliche Vereinbarung Einkaufsvorteile, die einem Franchisesystem zufließen, anteilig an die Franchisenehmer des Franchisesystems auszukehren
sind, wird mit Gewinn auf die Ausführungen von Katharina Lubitzsch zurückgreifen können. Insofern ist diese Darstellung zu Franchisenetzwerken im deutsch-englischen Rechtsvergleich uneingeschränkt zu empfehlen.« Eckhard Flohr, in: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht, Band 83, Heft 1/2019