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Franchisesysteme haben für das moderne Wirtschaftssystem eine immer größere Bedeutung.
Die langfristig angelegten Rechtsbeziehungen zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer sind üblicherweise in einem detaillierten Franchisevertrag festgelegt, dessen Ausformulierung nicht unerhebliche Schwierigkeiten bereitet.
Im Anschluss an eine Einführung zu den Rechtsgrundlagen des Franchiserechts bietet dieser Band in der Reihe Beck'sche Musterverträge ein umfangreiches, praxisbezogen erläutertes Muster eines Franchisevertrages an.
Das Vertragsmuster regelt u.a.
- Vertragsgebiet
-
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Produktbeschreibung
Franchisesysteme haben für das moderne Wirtschaftssystem eine immer größere Bedeutung.

Die langfristig angelegten Rechtsbeziehungen zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer sind üblicherweise in einem detaillierten Franchisevertrag festgelegt, dessen Ausformulierung nicht unerhebliche Schwierigkeiten bereitet.

Im Anschluss an eine Einführung zu den Rechtsgrundlagen des Franchiserechts bietet dieser Band in der Reihe Beck'sche Musterverträge ein umfangreiches, praxisbezogen erläutertes Muster eines Franchisevertrages an.

Das Vertragsmuster regelt u.a.
- Vertragsgebiet
- Vertragspartner
- Pflichten des Franchisegebers
- Schulungskonzepte
- Marketing- und Werbekonzepte
- Pflichten des Franchisenehmers
- Einrichtung, Eröffnung oder Übernahme von Franchisebetrieben
- Sortiment und Dienstleitungen des Franchisesystems
- Franchisegebühren
- Kontrollrechte
- Berichtswesen und Buchführung
- Abwerbe- und Wettbewerbsverbot
- Vertragsdauer
- Ordentliche und vorzeitige Kündigung des Franchisevertrages
- Schiedsgerichts- und Scientology-Klausel.

Die 3. Auflage berücksichtigt zahlreiche neue Gesetze (etwa die Wettbewerbsrechts- und die GWB-Novelle) und EU-Verordnungen (z.B. zu vertikalen Vertriebssystemen). Daneben waren einige wichtige höchstrichterliche Entscheidungen zum Franchise-Recht nachzutragen, die seit dem Erscheinen der Vorauflage ergangen sind.
Autorenporträt
Rechtsanwalt Prof. Dr. Eckhard Flohr ist Sozius der Kanzlei Tigges in Düsseldorf, Dozent an den Fachhochschulen Dortmund und München sowie Mitglied der European Franchise Lawyers Association Bochum/Chicago. Er hat sich seit vielen Jahren ganz auf die anwaltliche Beratung von Franchisegebern und Franchisenehmern spezialisiert.