Masterarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1, Universität Wien, Sprache: Deutsch, Abstract: "Standardessentielle Patente" (SEPs) enthalten die Ergebnisse oft aufwendiger Forschung, die für die Erzeugung von Gütern erforderlich sind, die vor wenigen Jahren noch nicht existierten oder Privilegien waren und heute unverzichtbare Technologien verkörpern. Es entspricht dem natürlichen Empfinden, dass alle mit derartigen Patenten verbundenen Aufwendungen einschließlich eines angemessenen Gewinnes vom Markt zu vergüten sind. Unbestritten ist auch, dass die durch den Patentschutz gewährte Vormachtstellung ein Anreiz für Fortschritt und Weiterentwicklung sein soll.
Das Innehaben eines Patents und dessen Verwertung ist ein unbedenkliches Marktverhalten, solange das Unternehmen verantwortungsbewusst dafür sorgt, dass ein wirksamer und unverfälschter Wettbewerb am Markt nicht beeinträchtigt wird. Funktioniert dieser Wettbewerb nicht mehr, weil das Unternehmen seine Marktstellung missbraucht, sind Eingriffe des Gesetzgebers in das Eigentum gerechtfertigt, sofern die Patentinhaber nicht auf freiwilliger Basis Regeln schaffen, die den Wettbewerb und den Fortschritt nicht behindern bzw überhaupt erst ermöglichen.
Im Zentrum dieser Arbeit steht das Prinzip der "FRAND"-Kriterien und damit einhergehende faire, angemessene und nicht-diskriminierende Technologietransfervereinbarungen. Sie kann sich aber nicht nur auf die Betrachtung der angemessenen Lizenzgebühr im Falle einer Lizenzierung beschränken, denn dieser ist ein Produkt aus einem Konglomerat von rechtlichen, wirtschaftlichen und taktischen Argumenten.
Daher sind die folgenden Problemfelder zu behandeln:
- wann liegt überhaupt ein kartellrechtlich missbräuchliches Marktverhalten vor;
- welchen Standardisierungsorganisationen (SSOs) ist es erlaubt, Standards zu erlassen, ohne mit dem Kartellrecht in Konflik
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Das Innehaben eines Patents und dessen Verwertung ist ein unbedenkliches Marktverhalten, solange das Unternehmen verantwortungsbewusst dafür sorgt, dass ein wirksamer und unverfälschter Wettbewerb am Markt nicht beeinträchtigt wird. Funktioniert dieser Wettbewerb nicht mehr, weil das Unternehmen seine Marktstellung missbraucht, sind Eingriffe des Gesetzgebers in das Eigentum gerechtfertigt, sofern die Patentinhaber nicht auf freiwilliger Basis Regeln schaffen, die den Wettbewerb und den Fortschritt nicht behindern bzw überhaupt erst ermöglichen.
Im Zentrum dieser Arbeit steht das Prinzip der "FRAND"-Kriterien und damit einhergehende faire, angemessene und nicht-diskriminierende Technologietransfervereinbarungen. Sie kann sich aber nicht nur auf die Betrachtung der angemessenen Lizenzgebühr im Falle einer Lizenzierung beschränken, denn dieser ist ein Produkt aus einem Konglomerat von rechtlichen, wirtschaftlichen und taktischen Argumenten.
Daher sind die folgenden Problemfelder zu behandeln:
- wann liegt überhaupt ein kartellrechtlich missbräuchliches Marktverhalten vor;
- welchen Standardisierungsorganisationen (SSOs) ist es erlaubt, Standards zu erlassen, ohne mit dem Kartellrecht in Konflik
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