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Zum 1. Januar 2018 hat der Gesetzgeber das Investmentsteuerrecht mit dem Investmentsteuerreformgesetz auf eine völlig neue Grundlage gestellt.Für Investmentfonds wird das bisherige Transparenzprinzip zugunsten eines intransparenten Besteuerungssystems aufgegeben. Aber auch im Bereich der Spezial-Investmentfonds, wo das heutige semi-transparente Besteuerungsverfahren fortgeführt wird, gibt es grundlegende Änderungen. Das mit dem AIFM-StAnpG eingeführte Besteuerungsregime für Investitionsgesellschaften wird in diese Systeme integriert.Das neue Recht wirft eine Vielzahl von Zweifelsfragen bei…mehr

Produktbeschreibung
Zum 1. Januar 2018 hat der Gesetzgeber das Investmentsteuerrecht mit dem Investmentsteuerreformgesetz auf eine völlig neue Grundlage gestellt.Für Investmentfonds wird das bisherige Transparenzprinzip zugunsten eines intransparenten Besteuerungssystems aufgegeben. Aber auch im Bereich der Spezial-Investmentfonds, wo das heutige semi-transparente Besteuerungsverfahren fortgeführt wird, gibt es grundlegende Änderungen. Das mit dem AIFM-StAnpG eingeführte Besteuerungsregime für Investitionsgesellschaften wird in diese Systeme integriert.Das neue Recht wirft eine Vielzahl von Zweifelsfragen bei Verwaltungsgesellschaften, Verwahrstellen und Investoren auf. Dieser zweite Band des Frankfurter Kommentars zum Kapitalanlagerechts führt als Großkommentar sämtliche relevanten Fragestellungen im Zusammenhang mit der Investmentbesteuerung einer vertieften Analyse zu und berücksichtigt alle relevanten Veröffentlichungen der Finanzverwaltung. Autoren aus BFH, Finanzverwaltung, Wissenschaft, Verwaltungsgesellschaften, Verwahrstellen und der Beraterschaft gewährleisten eine wissenschaftlich fundierte Bearbeitung bei gleichzeitig hohem Praxisbezug. - Unter Berücksichtigung des neuen BMF-Schreibens zum InvStG.
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Autorenporträt
Joachim Moritz war bis Frühjahr 2015 Mitglied des VIII. Senats am Bundesfinanzhof in München, der die alleinige Zuständigkeit betreffend die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen und der Freiberufler hat; er praktiziert jetzt als Rechtsanwalt und Steuerberater im Münchener Büro von Ernst & Young. Daneben ist er Herausgeber steuerrechtlicher Publikationen und Autor zahlreicher Veröffentlichungen. Dr. Thomas A. Jesch ist geschäftsführender Vorstand des Bundes Institutioneller Investoren (bii) und als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main zugelassen. Er ist spezialisiert auf die rechts- und steueroptimierte Beratung im Zusammenhang mit der Aufsetzung von sowie Investitionen in Fondsvehikel. Er ist Herausgeber zahlreicher weiterer Publikationen zum Investmentrecht sowie Lehrbeauftragter an der EBS Universität für Recht und Wirtschaft. Dr. Alexander Mann leitet das Referat für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umwandlungssteuer, Gemeinnützigkeit und Internationales Steuer recht im Hessischen Ministerium der Finanzen. Er ist Autor verschiedener Publikationen zum Investment- und Unternehmenssteuerrecht und tritt regelmäßig als Referent zu diesen Themen auf.