Die Handhabung des SGB VIII ist für Studenten und Auszubildende, rechtsanwendende Fachkräfte und rechtsauslegende Gerichte oft nicht leicht, handelt es sich dabei doch um sozialpädagogische Inhalte in Gesetzesform. Den Inhalt des Gesetzes für alle verständlich zu machen und die im SGB VIII liegenden Möglichkeiten zur Rechts- und Interessensvertretung von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern ausschöpfen zu können, ist Anliegen der AutorInnen des Frankfurter Kommentars.
Neu in der 4. Auflage:
- Aktueller Rechtsstand vom 1. Januar 2003 unter Berücksichtigung des neuen Ausländer- und des neuen Jugendschutzgesetzes
- Neukommentierung aller durch andere Gesetze vorgenommenen Änderungen im SGB VIII, z.B. durch das SGB IX (Rehabilitationsgesetz), das Kindschaftsreformgesetz, das Kinderrechteverbesserungsgesetz und das Lebenspartnerschaftsgesetz
- Neukommentierung der unmittelbaren SGB VIII-Änderungen wie der §§ 78 a ff. (Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen)
- Völlige Neufassung der Kommentierung über die Mitwirkung des Jugendamtes im gerichtlichen Verfahren (§§ 50 ff)
- Einbeziehung des europäischen Gemeinschaftsrechtes, z.B. des Beihilferechtes und des Wettbewerbsrechtes
- Aktualisierung und Überarbeitung aller Paragraphen durch neue Entwicklungen, Rechtsprechungen und einschlägige Veröffentlichungen.
In gewohnt hoher Qualität leistet der Frankfurter Kommentar die Darstellung in methodisch gelungener Weise, so dass sowohl die juristischen ExpertInnen als auch sozialpädagogische Fachkräfte umfangreiches Material für ihre Arbeit erhalten.
Neu in der 4. Auflage:
- Aktueller Rechtsstand vom 1. Januar 2003 unter Berücksichtigung des neuen Ausländer- und des neuen Jugendschutzgesetzes
- Neukommentierung aller durch andere Gesetze vorgenommenen Änderungen im SGB VIII, z.B. durch das SGB IX (Rehabilitationsgesetz), das Kindschaftsreformgesetz, das Kinderrechteverbesserungsgesetz und das Lebenspartnerschaftsgesetz
- Neukommentierung der unmittelbaren SGB VIII-Änderungen wie der §§ 78 a ff. (Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen)
- Völlige Neufassung der Kommentierung über die Mitwirkung des Jugendamtes im gerichtlichen Verfahren (§§ 50 ff)
- Einbeziehung des europäischen Gemeinschaftsrechtes, z.B. des Beihilferechtes und des Wettbewerbsrechtes
- Aktualisierung und Überarbeitung aller Paragraphen durch neue Entwicklungen, Rechtsprechungen und einschlägige Veröffentlichungen.
In gewohnt hoher Qualität leistet der Frankfurter Kommentar die Darstellung in methodisch gelungener Weise, so dass sowohl die juristischen ExpertInnen als auch sozialpädagogische Fachkräfte umfangreiches Material für ihre Arbeit erhalten.