Gesellschaften und andere verselbständigte Rechtsträger müssen im Rechtsverkehr durch für sie handelnde Personen vertreten werden. Der Autor geht der Frage nach, wie diese Vertretung im französischen Privatrecht geregelt ist.
Nach einem Überblick zu den einzelnen Rechtsträgern und ihren Vertretungsorganen stehen im Mittelpunkt der Untersuchung die Reichweite und die gesetzlichen Grenzen der organschaftlichen Vertretungsmacht. Sodann werden die Vertretung in der Gründungs- und Liquidationsphase und die Vertretung durch Bevollmächtigte untersucht. Abschließend widmet sich der Verfasser den Rechtsfolgen einer fehlerhaften Vertretung und dem Nachweis der Vertretungsverhältnisse.
Im Ergebnis zeigt sich, daß die Konzepte des deutschen und des französischen Vertretungsrechts in vielen Punkten voneinander abweichen. Die europäischen Rechtsangleichungsbemühungen, die vor allem im Bereich der französischen Kapitalgesellschaften zu Annäherungen an die deutsche Rechtslage geführt haben, dürfen hierüber nicht hinwegtäuschen.
Nach einem Überblick zu den einzelnen Rechtsträgern und ihren Vertretungsorganen stehen im Mittelpunkt der Untersuchung die Reichweite und die gesetzlichen Grenzen der organschaftlichen Vertretungsmacht. Sodann werden die Vertretung in der Gründungs- und Liquidationsphase und die Vertretung durch Bevollmächtigte untersucht. Abschließend widmet sich der Verfasser den Rechtsfolgen einer fehlerhaften Vertretung und dem Nachweis der Vertretungsverhältnisse.
Im Ergebnis zeigt sich, daß die Konzepte des deutschen und des französischen Vertretungsrechts in vielen Punkten voneinander abweichen. Die europäischen Rechtsangleichungsbemühungen, die vor allem im Bereich der französischen Kapitalgesellschaften zu Annäherungen an die deutsche Rechtslage geführt haben, dürfen hierüber nicht hinwegtäuschen.