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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Vor noch nicht allzu langer Zeit war die Verwendung von Frauen in der Bundeswehr aufgrund verfassungsrechtlicher Bestimmungen und deren Auslegung durch Rechtsprechung und Lehre noch stark eingeschränkt. Da die Europäische Union jedoch immer mehr zusammenwächst, werden die Zuständigkeiten für bestimmte Bereiche miteinander verbunden. Dabei trifft häufig der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf deutsche…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Vor noch nicht allzu langer Zeit war die Verwendung von Frauen in der Bundeswehr aufgrund verfassungsrechtlicher Bestimmungen und deren Auslegung durch Rechtsprechung und Lehre noch stark eingeschränkt. Da die Europäische Union jedoch immer mehr zusammenwächst, werden die Zuständigkeiten für bestimmte Bereiche miteinander verbunden. Dabei trifft häufig der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf deutsche Regelungen, die in vielen Rechtsprechungen Zweifel an der Vereinbarkeit von deutschem und europäischem Recht aufkommen lassen. Ein gutes Beispiel hierfür bietet die Rechtssache "Tanja Kreil " gegen die Bundesrepublik Deutschland. Diese Klage brachte Klarheit bezüglich des Verhältnisses des Art.12a Abs.4 S. 2 GG e. F. zu europarechtlichen Vorschriften und entfachte die immer wieder im Europarecht auftauchende Diskussion neu, ob in dieser Fallkonstellation überhaupt europarechtliche Bestimmungen Wirkung entfalten können und ob eine Zuständigkeit des EuGH für diesen Bereich gegeben ist. Bereits in der Vergangenheit hat der EuGH durch seine gefällten Entscheidungen den deutschen Gesetzgeber zum Handeln gezwungen.In dieser Hausarbeit wird untersucht, welche rechtlichen Gründe dazu geführt haben, dass Art. 12a Abs. 4 GG im Jahr 2000 geändert wurde, so dass es heute möglich ist, dass Frauen in der Bundeswehr auch Dienst mit der Waffe leisten. Zunächst wird die Entstehungsgeschichte des Art. 12a GG a. F. dargestellt. Daran schließt sich ein historischer Rückblick über Frauen im Militärdienst, bevor auf die Änderung des Art. 12a Abs. 4 Satz 2 Grundgesetz (GG) eingegangen wird. Im Anschluss daran werden verschiedene Reaktionen aus der Literatur dargestellt, sowie eigene Anmerkungen der Verfasserin. Abschließend wird die Entwicklung der Bundeswehr seit der Öffnung für Frauen aufgezeigt.
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