Das Ausländergesetz knüpft in seiner Grundkonzeption an die Arbeitnehmereigenschaft an. Dies verkennt die Lebenslagen von Frauen. Da Frauen neben ihrer Erwerbstätigkeit die gesellschaftlich notwendige Familienarbeit im wesentlichen allein übernehmen und am Arbeitsmarkt benachteiligt sind, können sie in vielen Situationen ihren Lebensunterhalt nicht selbst erwirtschaften und büßen dadurch Aufenthaltspositionen ein. Mit ihrer Übersiedlung ins Bundesgebiet verlieren Frauen häufig ihre soziale Absicherung im Heimatland, so daß eine Rückkehr für sie existenzvernichtend wirkt.
Die Verfasserin untersucht vor diesem Hintergrund, ob die Ausnahmeregeln (Härteklauseln) des Ausländerrechts in ausreichendem Maße den Rechtsansprüchen ausländischer Frauen gerecht werden, die sich aus dem Grundgesetz und den Menschenrechtskonventionen ergeben. Sie zeigt auf, daß die gegenwärtigen Defizite sowohl aus den gesetzlichen Regelungen, wie auch aus der Art und Weise, wie die bestehenden Ausnahmeregelungen angewandt werden, resultieren.
Der Band richtet sich an die Ausländer- und Frauenbeauftragten, denen er wertvolle praktische Hinweise für ihre Tätigkeit liefert, an Wohlfahrtsverbände sowie an Lehrende und Studierende der Fachhochschulen für Sozialwesen.
Die Verfasserin untersucht vor diesem Hintergrund, ob die Ausnahmeregeln (Härteklauseln) des Ausländerrechts in ausreichendem Maße den Rechtsansprüchen ausländischer Frauen gerecht werden, die sich aus dem Grundgesetz und den Menschenrechtskonventionen ergeben. Sie zeigt auf, daß die gegenwärtigen Defizite sowohl aus den gesetzlichen Regelungen, wie auch aus der Art und Weise, wie die bestehenden Ausnahmeregelungen angewandt werden, resultieren.
Der Band richtet sich an die Ausländer- und Frauenbeauftragten, denen er wertvolle praktische Hinweise für ihre Tätigkeit liefert, an Wohlfahrtsverbände sowie an Lehrende und Studierende der Fachhochschulen für Sozialwesen.