Menschen wollen ein Leben ohne Gewalt. Trotzdem wird: "das 20. Jahrhundert in die Geschichte als ein Jahrhundert der Gewalt eingehen", sagte Nelson Mandela im Vorwort zum "Weltbericht Gewalt und Gesundheit". Jede Form von Gewalt verletzt die Integrität eines Menschen. Jede vierte Frau in Deutschland ist, laut einer Menschenrechtsorganisation von Gewalt betroffen. Der Tatort für Gewalt ist in den meisten Fällen das eigene Zuhause, der vermeintliche Schutzraum.
Durch die Frauenbewegung wird Gewalt gegen Frauen ein Politikum. Die Bundesregierung hat durch Ihre Aktionspläne und das daraus resultierende Gewaltschutzgesetz gegenüber der Gesellschaft eine eindeutige Position gegen Gewalt, insbesondere gegen Gewalt an Frauen bezogen. Aber reicht ein Gesetz zum Schutz der Frauen und ist durch das Gesetz die Legitimation der Frauenhäuser gefährdet?
Dieses Buch befasst sich mit der Geschichte, der Entwicklung, der Arbeit und der Bedeutung von Frauenhäusern. Der Aktionsplan I der Bundesregierung wird im nächsten Kapitel vorgestellt. Das Gewaltschutzgesetz und auch das Polizeigesetz Par.34 a mit dem Grundsatz "Der Täter verlässt die Wohnung, dass Opfer bleibt", welches zeitgleich zu der Bundesgesetzgebung in Kraft trat ist Thema dieses Buches. Wenn über Gewalt und Gewaltprävention gesprochen wird, darf auch der Aktionsplan II der Bundesregierung nicht fehlen. Im Aktionsplan II wird die Effektivität der Maßnahmen des Aktionsplan I überprüft und weitere Maßnahmen geplant.
Die Statistiken der Frauenhauskoordinierung geben im weiteren Verlauf Aufschluss über die Veränderung bei der Belegung der Frauenhäuser nach Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes. Zur weiteren Klärung der Fragestellung, ob Frauenhäuser durch das Gewaltschutzgesetz überflüssig werden, wurden noch einige Interviews mit Frauenhausbewohnerinnen geführt und ausgewertet. Im Resümee werden die Erkenntnisse aus dem Buch zusammengefasst und ausgewertet.
Durch die Frauenbewegung wird Gewalt gegen Frauen ein Politikum. Die Bundesregierung hat durch Ihre Aktionspläne und das daraus resultierende Gewaltschutzgesetz gegenüber der Gesellschaft eine eindeutige Position gegen Gewalt, insbesondere gegen Gewalt an Frauen bezogen. Aber reicht ein Gesetz zum Schutz der Frauen und ist durch das Gesetz die Legitimation der Frauenhäuser gefährdet?
Dieses Buch befasst sich mit der Geschichte, der Entwicklung, der Arbeit und der Bedeutung von Frauenhäusern. Der Aktionsplan I der Bundesregierung wird im nächsten Kapitel vorgestellt. Das Gewaltschutzgesetz und auch das Polizeigesetz Par.34 a mit dem Grundsatz "Der Täter verlässt die Wohnung, dass Opfer bleibt", welches zeitgleich zu der Bundesgesetzgebung in Kraft trat ist Thema dieses Buches. Wenn über Gewalt und Gewaltprävention gesprochen wird, darf auch der Aktionsplan II der Bundesregierung nicht fehlen. Im Aktionsplan II wird die Effektivität der Maßnahmen des Aktionsplan I überprüft und weitere Maßnahmen geplant.
Die Statistiken der Frauenhauskoordinierung geben im weiteren Verlauf Aufschluss über die Veränderung bei der Belegung der Frauenhäuser nach Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes. Zur weiteren Klärung der Fragestellung, ob Frauenhäuser durch das Gewaltschutzgesetz überflüssig werden, wurden noch einige Interviews mit Frauenhausbewohnerinnen geführt und ausgewertet. Im Resümee werden die Erkenntnisse aus dem Buch zusammengefasst und ausgewertet.