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Rechtliche Fragen zu Quotenregelungen in Gewerkschaften werden meist als "Annex" öffentlich-rechtlicher Diskussionen um Frauenquoten verstanden. Hinsichtlich der Situation in den Gewerkschaften stellen sich aber besondere rechtliche Fragen. Die privatautonome Grundstruktur des Vereins- und Koalitionsrechts und die Garantie der individuellen Koalitionsfreiheit ermöglichen den Gewerkschaften zwar große Freiheit in der satzungsmäßigen Ausgestaltung ihres Organisationsrechts. Sie verpflichten die Gewerkschaft aber auch auf ein Prinzip der Entfaltung des Individuums in "seiner" Gewerkschaft.…mehr

Produktbeschreibung
Rechtliche Fragen zu Quotenregelungen in Gewerkschaften werden meist als "Annex" öffentlich-rechtlicher Diskussionen um Frauenquoten verstanden. Hinsichtlich der Situation in den Gewerkschaften stellen sich aber besondere rechtliche Fragen. Die privatautonome Grundstruktur des Vereins- und Koalitionsrechts und die Garantie der individuellen Koalitionsfreiheit ermöglichen den Gewerkschaften zwar große Freiheit in der satzungsmäßigen Ausgestaltung ihres Organisationsrechts. Sie verpflichten die Gewerkschaft aber auch auf ein Prinzip der Entfaltung des Individuums in "seiner" Gewerkschaft. Quotenregelungen dürfen diese Rechte des einzelnen Mitglieds nicht treuwidrig schmälern. Das AGG verlangt außerdem die Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Quotenregelungen. Schließlich gebietet die Tarifautonomie als kollektive Privatautonomie eine möglichst ungebrochene Legitimationskette zwischen Gewerkschaftsmitglied und Tarifvertragsnorm - ein Prinzip, zu dem Quotenregelungen als Instrument der Manipulation innerverbandlicher Willensbildung im Widerspruch stehen können.
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Autorenporträt
Moritz Lennart von der Ehe, geboren 1983 in Northeim, Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen von 2003 bis 2009, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München von 2010 bis 2012, Promotion an der Ludwig-Maximilians-Universität München 2012, Referendariat im Bezirk des OLG München (LG München I).
Rezensionen
"Das vorliegende Werk überzeugt durch seine sachliche und objektive Untersuchung von Frauenquoten in Gewerkschaften, frei von jeder Polemik. Es ist somit eine interessante Lektüre - sowohl für BefürworterInnen als auch GegnerInnen der Frauenquote." Michaela Fischer, in: Das Recht der Arbeit, 6/2014