Akademische Arbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Soziologie - Arbeit, Beruf, Ausbildung, Organisation, Leuphana Universität Lüneburg (Forschungsinstitut Freie Berufe), Sprache: Deutsch, Abstract: Freie Berufe und Berufsverbände in Deutschland - Definitionen und allgemeiner ÜberblickIn der wissenschaftlichen Literatur wurde der Begriff Freier Beruf erstmalig von Heuß (1916) verwendet. Er konstatiert: "Der geläufige Begriff des "freien Berufes" ist dabei jedoch nur eine überlieferte Sprachgewöhnung, mit der man in concreto nicht viel anfangen kann." Nachfolgend zählt Heuß Berufe auf, die in die Gruppe der Freien Berufe eingeordnet werden könnten: "Arzt, Rechtsanwalt, Schriftsteller, der bildende Künstler, der Schauspieler, der Musiker ...". Bestimmende Merkmale für die Einordnung als Freier Beruf sind für Heuß die 'gesonderte Art der Berufsausübung', das 'rechtliche Verhältnis zum Staat' und das 'Verhältnis zur übrigen Volksgemeinschaft'. Die Begriffsbestimmung von Heuß - ohne von ihm explizit als solche genannt zu werden - legte schon 1916 das Fundament für das Prinzip weiterer (sozialwissenschaftlicher) Beschreibungen des Begriffes Freier Beruf: Neben der Nennung begriffsbestimmender Merkmale zählt der Verfasser einige Berufe auf, die er als Freie Berufe ansah. Eine ähnliche Vorgehensweise wurde in jüngster Zeit bspw. auch von Paic (2009), Hösel (2010) und Kämmerer (2010) gewählt.Auch in den beiden derzeit in Deutschland existierenden Legaldefinitionen werden die Freien Berufe nach dem oben genannten Muster beschrieben: Sowohl im Einkommensteuergesetz (EStG) als auch im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) werden zunächst Berufe aufgezählt, die in dem jeweiligen Gesetz als Freie Berufe angesehen werden, es werden aber auch begriffsbestimmende Merkmale genannt, die eine Einordnung von weiteren Berufen als Freie Berufe möglich machen.
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