Als einzige der vier Grundfreiheiten hat die Kapitalverkehrsfreiheit in Maastricht eine Änderung bezüglich der Vorschriften des EG-Vertrags erfahren. Nach dieser qualitativ bedeutsamen Modifizierung der Rechtslage kommt der Kapitalverkehrsfreiheit besondere Aktualität als einem der Eckpfeiler des Binnenmarktes vor dem Hintergrund der Implementierung der Wirtschafts- und Währungsunion zu. Ohne einen freien Kapitalfluß macht ein einheitlicher Währungsraum keinen Sinn. Dargestellt werden insbesondere die Grundlagen der Kapitalverkehrsfreiheit, die Entwicklung im Gemeinschaftsrecht, die dogmatische Eingliederung in die Systematik der Grundfreiheiten und die Problemfelder, bei denen die Liberalisierung noch nicht vollständig erfolgt ist.