Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 20. Jahrhunderts, Technische Universität Dortmund (Institut für Erziehungswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Dass der Jerusalemer Prozess Adolf Eichmanns tatsächlich ein "Schau-Prozess" gewesen sei, schreibt Arendt in ihrem Bericht "Eichmann in Jerusalem" und begründet das unter Anderem mit dem Hauptanklagepunkt gegen Eichmann: dem "Verbrechen gegen das jüdische Volk". Arendt bezieht sich dabei auf Karl Jaspers, der erklärte, dass das "Verbrechen gegen die Juden zugleich ein Verbrechen gegen die Menschheit" gewesen sei und dass "das Urteil darüber daher nur eine Instanz vertreten kann, die die Menschheit vertritt." Warum war Eichmann nicht vor ein internationales Gericht gestellt worden? Nicht nur diese Frage machte für Arendt das Verfahren in Jerusalem anfechtbar. Gleichbedeutend waren daher auch Fragen wie die nach nicht zugelassenen Belastungszeugen, die eigentliche 1960 schon gelaufene Verjährung von Eichmanns Taten (zumindest nach Argentinischem Gesetz) und die der rechtlich durchaus fragwürdigen Verhaftung Eichmanns in Argentinien: "Um ihn vor Gericht zu bringen, war eine klare Verletzung des Völkerrechts erfolgt" , schreibt Arendt, was "wohl das letzte war, was für eine künftige Rechtsordnung als Vorbild dienen könnte."
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.