Zum WerkDie Registereintragung von Gesellschafterbeschlüssen einer Kapitalgesellschaft, die durch Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklagen von einzelnen Gesellschaftern angegriffen werden, kann mittels sogenannter Freigabeverfahren (§§ 246 a, 319 Abs. 6 AktG, § 16 Abs. 3 UmwG) gerichtlich durchgesetzt werden. Darüber hinaus sind freigegebene Beschlüsse und die auf ihnen beruhenden Maßnahmen nach ihrer Eintragung im Handelsregister bestandskräftig.Die vorliegende Dissertation befasst sich mit den dogmatischen Grundlagen der vorzeitigen Eintragungsfähigkeit und der dauerhaften Bestandskraft sowie deren Einordnung in anerkannte gesellschaftsrechtliche Strukturen. Aus den hier gefundenen Ergebnissen werden Lösungen für sämtliche Anwendungsfragen der Freigabeverfahren und seiner Rechtsfolgen entwickelt.ZielgruppeFür Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Rechtsabteilungen, Notare, Rechtswissenschaftler
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