Die vertragliche Gestaltung der Scheidungsfolgen bietet den Vorteil einer individuellen Regelung. Allerdings ist damit auch das Risiko einer Benachteiligung des Vertragspartners sowie die Gefahr einer Beeinträchtigung von Drittinteressen verbunden. So steht bei der Frage der Vertragsfreiheit im Scheidungsfolgenrecht die Autonomie der Eheleute der Forderung nach einer staatlichen Kontrolle gegenüber. Dieser Streit zeigt sich nicht nur im Vergleich zwischen deutschem und englischem Recht, sondern tritt auch innerhalb der jeweiligen Rechtsordnung hervor. Die Arbeit setzt sich mit diesem Konflikt auseinander und entwickelt eine Lösung, die auf der differenzierenden Betrachtung des jeweils beeinträchtigten Interesses beruht. Darüber hinaus wird die besondere Problematik der vorsorgenden Verträge berücksichtigt.