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Essay aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Dortmund früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit werden die Definition und Beispiele von freiheitseinschränkenden Maßnahmen vorgestellt. Es erfolgt die Definition von Ethik im Kapitel drei. Den Leser dieser Arbeit erwartet in Kapitel vier die ethische Urteilsfindung nach Tödt am Beispiel von freiheitsentziehenden Maßnahmen (feM). Zusammenfassend werden die Ergebnisse im…mehr

Produktbeschreibung
Essay aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,3, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Dortmund früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit werden die Definition und Beispiele von freiheitseinschränkenden Maßnahmen vorgestellt. Es erfolgt die Definition von Ethik im Kapitel drei. Den Leser dieser Arbeit erwartet in Kapitel vier die ethische Urteilsfindung nach Tödt am Beispiel von freiheitsentziehenden Maßnahmen (feM). Zusammenfassend werden die Ergebnisse im letzten Teil der Arbeit formuliert. In sieben Schritten werden Problemaspekte dargestellt, die es zu beachten gilt. Die Urteilsfindung wird, zusätzlich zu der allgemeinen Darstellung an einigen Stellen, anhand eines Fallbeispiels näher veranschaulicht. Menschen haben grundsätzlich das Recht, selbst zu entscheiden, ob sie sich medizinisch behandeln lassen möchten oder nicht. Dies gilt prinzipiell auch in Situationen, in denen eine psychiatrische Behandlung als notwendig erachtet wird. Unter ganz bestimmten Kautelen ist eine Unterbringung in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus und ggf. auch weitergehende freiheitsentziehende Maßnahmen (feM) auch gegen den Willen eines Patienten möglich. In der Regel werden Patienten auf Basis der Freiwilligkeit in psychiatrischen Fachkrankenhäusern behandelt. Einer unfreiwilligen Behandlung müssen sich circa elf Prozent aller Aufnahmen unterziehen, die sich auf Grundlage des Betreuungsrechts oder des Psychisch-Kranken-Gesetzes beruhen. Für die Mitarbeiter im dortigen medizinischen Sektor bedeutet dies, die regelmäßige Konfrontation mit der Fragestellung nach der Notwendigkeit der eingeleiteten Maßnahmen, gegen den Patientenwillen zu handeln und dennoch zu seinem vermeintlichen Wohle.
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