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Etwa dreieinhalb Jahre, nachdem ihn das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVerfGE 93, 121 ff. und 165 ff. - Einheitswert-Beschlüsse) aus Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG herausgelesen hat, befindet sich der Halbteilungsgrundsatz erneut in aller Munde. Das verdankt er einem Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 17. Juli 1998 (DB 1998, S. 1798 f.), dessen - in einem obiter dictum getroffenen - Ausführungen vermuten lassen, daß die verfassungsrechtliche Existenz eines derartigen Grundsatzes in Frage gestellt wird.
Der Autor widmet sich vor diesem aktuellen Hintergrund zunächst der Ableitung des
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Produktbeschreibung
Etwa dreieinhalb Jahre, nachdem ihn das BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVerfGE 93, 121 ff. und 165 ff. - Einheitswert-Beschlüsse) aus Art. 14 Abs. 2 Satz 2 GG herausgelesen hat, befindet sich der Halbteilungsgrundsatz erneut in aller Munde. Das verdankt er einem Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 17. Juli 1998 (DB 1998, S. 1798 f.), dessen - in einem obiter dictum getroffenen - Ausführungen vermuten lassen, daß die verfassungsrechtliche Existenz eines derartigen Grundsatzes in Frage gestellt wird.

Der Autor widmet sich vor diesem aktuellen Hintergrund zunächst der Ableitung des Halbteilungsgrundsatzes aus dem Grundgesetz und bejaht seine Verfassungsgemäßheit. Sodann werden einige Orientierungsmarken für seine Operationalisierung aufgezeigt. Besondere Berücksichtigung findet dabei der Problemkreis der Sozial-(versicherungs-)abgaben, der in der bisherigen, überwiegend steuerrechtlich geprägten Diskussion noch kaum eine Rolle gespielt hat. Weil die Konsequenzen des Halbteilungsgrundsatzes weit über die juristischen Fragen hinausgreifen und sich in die Diskussion um den "Wirtschaftsstandort Deutschland" einfügen, behandelt Butzer schließlich auch die große volkswirtschaftliche Bedeutung des Halbteilungsgrundsatzes.
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